Die Kritik des Landesrechnungshofs am Lübecker Stadtwald

Liste der Kritikpunkte des Landesrechnungshofs

Die Liste der Kritikpunkte des LRH ist lang. Ich zähle mindestens zehn:

  1. Lübeck erwirtschaftet Defizite, die zudem von 2011 – 2013 ansteigen: von 37 € Verlust pro ha auf 177 € Verlust pro ha. Bei 4.600 ha Stadtwald macht das 2013 einen Verlust von 814.200 – also fast einer Million – Euro.
  2. Der Stadtwald leistet keinen Beitrag zur Konsolidierung des Lübecker Haushalts. Er verstößt damit gegen einen Vertrag mit dem Innenministerium aus dem Jahr 2011: Demnach sollte das Defizit des Stadtwalds 2015 vollständig abgebaut sein.
  3. Der Stadtwald hat keine Strategie, sein Defizit abzubauen.
  4. Der Stadtwald erntet nur 11.000 Festmeter. Das ist zu wenig.
  5. Lübeck vermarktet sein Holz als Wertholz. Das ist ein Nischenmarkt. Hohe Holzmengen sind so nicht absetzbar. Deshalb können auch keine hohen Gewinne erwirtschaftet werden.
  6. Im Stadtwald Lübeck gibt es zwei Leistungsbereiche: den Kernbereich Waldwirtschaft mit seinen Bereichen Holzernte und Waldpflege und die sogenannten übrigen Leistungen. Letztere umfassen beispielsweise die Bereiche Service und Gemeinwohl. Die zwei Leistungsbereiche sind nicht klar voneinander abgegrenzt. Deshalb können auch die Kosten nicht eindeutig zugeordnet werden.
  7. Die Behauptung des Stadtwalds, der Kernbereich Waldwirtschaft schreibe schwarze Zahlen, ist falsch. Das gelingt dem Stadtwald nur, weil er nur 35 % der Gesamtpersonalkosten der Waldwirtschaft zurechnet. Das ist zu gering.
  8. Bei der Berechnung der Gewinne aus der Waldwirtschaft sind nicht nur die Personalkosten zu niedrig angesetzt. Außerdem werden von den Holzerlösen nicht die Kosten für Abschreibungen und die Inanspruchnahme von zentralen Diensten der Stadtverwaltung abgezogen.
  9. Der Stadtwald beschäftigt zu viel Personal. Die Reviergröße ist mit 1.150 ha zu klein.
  10. Verkaufsverhandlungen, Preisfindung und Verträge beim Holzverkauf werden nicht sachgerecht dokumentiert. Das verstößt gegen ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Vorgehen.

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