Teufelsbad

Zweiter Brief an Frau Engelking am 13. Januar 2014

 

Frau Martina Engelking
Amt für Naturschutz
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Ihr Schreiben vom 20.12.2013

Sehr geehrte Frau Engelking,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.12.2013. Allein – es fällt etwas arg kurz aus und der Tonfall ist ein wenig schroff. Dabei ziehen wir doch an einem Strang: Sie als Leiterin des Naturschutzamtes und ich als Naturschützer. Oder etwa nicht? Wofür ich überhaupt kein Verständnis habe, ist die Geheimniskrämerei einer öffentlichen staatlichen Behörde: Sie erwecken den Eindruck behördlicher Untätigkeit und weigern sich, meine Fragen zu beantworten. Für Ihre Weigerung führen Sie zwei Gründe an:

1.
Die Maßnahmen „werden derzeit hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen rechtliche Vorschriften geprüft.“
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wann diese rechtliche Prüfung abgeschlossen sein wird. Es kann ja nicht so lange dauern einen Kahlschlag oder Lichtungshieb rechtlich zu begutachten, nicht wahr? Mit Verlaub: Das sind doch Aufgaben für Jurastudenten im Proseminar! Den Hinweis auf mangelnde „zeitliche Dringlichkeit“ verstehe ich schon gleich gar nicht: Werden Behörden neuerdings nur noch bei Gefahr im Verzug tätig?

2.
Da „es sich um ein laufendes Verfahren handelt“, können Sie angeblich keine Angaben zur Bewertung der „forstwirtschaftlichen Maßnahmen“ machen. Mit „laufendem Verfahren“ meinen Sie sicherlich meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Aber dann verstehe ich Ihre Begründung nicht: Ihre Behörde ist nicht die Staatsanwaltschaft. Wieso können Sie Ihre Einschätzung nicht öffentlich machen? Auf welche Paragraphen stützt sich Ihre Weigerung?

Darüber hinaus hatte ich Ihnen die Fragen gestellt, ob die Einschläge mit dem Forstamt abgesprochen waren, und ob es im Vorfeld schriftliche Vereinbarungen zur Buchenwaldbewirtschaftung im FFH-Gebiet gab. Ich möchte Sie bitten, mir diese Fragen zu beantworten: Sie haben nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun.

Ich freue mich auf Ihre Antworten bis Ende Januar. Sollten Sie die Antworten wiederum verweigern, werde ich mich an Ihre Fachaufsicht, das Umweltministerium als Oberste Naturschutzbehörde, wenden.

Mit freundlichen Grüßen

 

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