Teufelsbad

Offener Brief an Frau Engelking, Leiterin des Naturschutzamtes Schaumburg

Am 9. Dezember 2013 habe ich einen offenen Brief an die Leiterin des Naturschutzamtes Schaumburg, Frau Engelking, geschrieben:

Frau Martina Engelking
Amt für Naturschutz
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot durch die Forstwirtschaft im FFH-Gebiet Teufelsbad

Sehr geehrte Frau Engelking!
Hans-Willi Lutz, Mitglied des Ortsrats Obernkirchen, hat mich auf einen 0,5 ha großen Kahlschlag in einem Buchenwald im FFH-Gebiet Teufelsbad in der Nähe des Philosophenhügels aufmerksam gemacht und um Hilfe bei der naturschutzfachlichen Bewertung gebeten. Die Schaumburger Nachrichten berichteten am 26.11.2013 über den “Protest gegen Holzeinschlag”.

Nach Besichtigung dieses Waldfrevels habe ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt gegen den Leiter des Klosterkammerforstbetriebs, Forstdirektor Constantin von Waldthausen wegen Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329 StGB Abs. 3 und 4). Ich habe den Fall auf meiner Webseite “Wälder in Deutschland – Kritik der Forstwirtschaft” ausführlich dokumentiert:

http://franzjosefadrian.com/?page_id=6283

Mittlerweile habe ich mir auch einen aktuellen ca. 2 ha großen Lichtungshieb im Westen des FFH-Gebiets angesehen und auf meiner Webseite dokumentiert, bei dem die Klosterkammer ebenfalls gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen hat:

http://franzjosefadrian.com/?page_id=6492

An diesem misshandelten Buchenwald fallen mir insbesondere 8 Dinge auf:

  1. Bewirtschaftung des Buchenwalds mit Schirmschlag
  2. Absenkung des Bestockungsgrad des Oberstands unter 0,7
  3. zweischichtiger Bestandsaufbau
  4. Fehlen von Altbäumen
  5. Totholzanteil unter 20 Fm/ha
  6. weder starkes stehendes noch liegendes Totholz
  7. Fehlen von Naturwaldstrukturen
  8. keine Zielstärkennutzung ab 65 cm

Alle 8 Punkte widersprechen den von Flade und Möller entwickelten Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland (siehe Bundesamt für Naturschutz: Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten). Durch die übermäßige Entnahme der Altbäume beim aktuellen Lichtungshieb wurde der Erhaltungszustand des Buchenwald-Lebensraumtyps (LRT 9110 und LRT 9130) verschlechtert.

Ich habe 3 konkrete Fragen an Sie:

  1. Wie beurteilen Sie als Leiterin des zuständigen Naturschutzamtes die zwei aktuellen Einschläge im FFH-Gebiet Teufelsbad (Kahlschlag am Philosophenhügel und Lichtungshieb im Westen)?
  2. Sprechen Sie die Einschläge im FFH-Gebiet Teufelsbad im Vorfeld mit der Revierförsterei Borstel ab?
  3. Gibt es irgendwelche verbindlichen, schriftlich fixierten Absprachen zwischen Ihrer Naturschutzbehörde und der Klosterkammer zur Bewirtschaftung von Buchenwäldern in FFH-Gebieten?

Für eine zeitnahe Antwort bis zum Jahresende wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

 

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