Teufelsbad

“Die Forstwirtschaft genießt in den meisten in den meisten deutschen Wald-Naturschutzgebieten faktisch ‘Narrenfreiheit’.”, Norbert Panek ((siehe: Holznutzung in FFH-Waldgebieten kaum eingeschränkt, Eintrag vom 11. April 2016))

 

Schluss – Brief von Frau Engelking vom 23. März 2016

Ein Jahr später, am 10. März 2016, frage ich beim Amt für Naturschutz für den Landkreis Schaumburg nach, ob es gegen Constantin von Waldthausen und Andreas Brandt ein Bußgeld verhängt hat. Diese Möglichkeit hatte Oberstaatsanwalt Schmidt immerhin offen gelassen, als er am 23. Februar 2015 sein Ermittlungsverfahren einstellte. ((siehe Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Oberstaatsanwalt Schmidt am 23.2.2015)) Außerdem erkundige ich mich, ob es mittlerweile einen Managementplan für das FFH-Gebiet Teufelsbad gibt. Herr Dr. Beug vom Naturschutzamt hatte zwei Jahre zuvor angekündigt, dass ein solcher aufgestellt werden solle. ((siehe Antwort von Jochen Beug am 21.3.2014))

Am 23. März antwortet mir die oberste Naturschützerin des Landkreises Schaumburg:

Teufelsbad_1

Teufelsbad_2

Ich enthalte mich jeglichen Kommentars.

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