Die Beantwortung meiner Fragen zu den Fichtenkahlschlägen und Wiederaufforstungen der Stadt Ilsenburg war nicht kostenlos.
“Gebühren und Auslagen” der Stadtverwaltung müssen bezahlt werden: § 10, § 3, §§ 4-7, § 10, § 1, §§ 12-14, IZG LSA, VwKostG LSA, IZG LSA KostVO, AllGo LSA, Abs., Satz, Anlage, i. V. m. Teil A und Teil B. Der folgende Brief erklärt es ganz genau:
Ich werde das nicht kommentieren.
Sehr geehrter Herr Adrian
Als Besucher des Nationalparks fasse ich meinen Eindruck über die Rechnung kurz zusammen: Förster und Verwaltungen haben die Bäume beseitigt und materiell verhöckert. Sie leben jetzt als Beschäftigte von Entgeltgruppen von der bezahlten Beantwortung von Fragen. Eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Thema Wald auf Kahlschlägen kann von der Stadt nicht verlangt werden, weil auf absehbare Zeit keine Bäume mehr vorhanden sind. Das hat Ihnen die Verwaltung mit der Kostenfestsetzung ziemlich nüchtern und gelangweilt kommuniziert.
Vor Jahren mischst ich mich als Privatperson im Kanton Aargau (CH) in ein Beschwerdeverfahren ein: Ein Förster wollte seine Rinder in einem Wald (Naturschutzgebiet) weiden lassen. Weil ich entgegen dem Rat der Verfahrensleitung meine Beschwerde nicht zurückzog, erhielt ich eine kostenpflichtige amtliche Verfügung: Privatpersonen sind materiell vom Vorhaben nicht betroffen. Ideelle und rechtliche Bedenken legitimieren sie nicht für Beschwerden. Auf Argumente wurde gar nicht eingegangen. Der Rest waren Rechtsmittelbelehrungen und die Rechnung. Der Betrag hatte das Komma eine Stelle weiter hinten …
Ich freue mich auf weitere Beispiele aus der Realität und grüsse Sie freundlich