Keine Stellungnahme des Forstamts zum Naturschutz im Harrl

Kein Wechsel von ein- bis zweischichtigen zu mehrschichtigen Beständen

Die Templiner Erklärung schreibt über den notwendigen Umbau von Beständen mit nur einer oder zwei Schichten:

“Der Umbau von aus [..] Schirmschlag […] hervorgegangenen ein-oder zweischichtigen Beständen zu mehrschichtigen, verschiedenaltrigen Beständen führt zu einer waldbaulich schwierigen Übergangsphase, in der unter Umständen eine Abwägung zwischen dem Erhalt von Biotopbäumen als mittelfristigem Ziel und Auflösung der gleichaltrigen Bestände als langfristigem Ziel getroffen werden muss. Altbäume sind jedoch stets im ausreichenden Umfang zu belassen.”

Das Forstamt belässt überhaupt keine Altbäume im Bestand. Und er wird auch nicht umgebaut von einem zwei- zu einem mehrschichtigen Bestand.

eine Schicht, alle gleich alt

Das Amt spart sich so Probleme mit einer schwierigen Übergangsphase. Und es spart beim Personal, denn:

“Dauerwaldartige, differenzierte Bewirtschaftung und verstärkte Integration von Naturschutzzielen im Wirtschaftswald erfordern ausreichendes Personal und Kompetenz in der Fläche, denn dies bedeutet z. B. einen erhöhten Aufwand bei Auszeichnung und Strukturierung der Bestände […].”

Für die Bewirtschaftung des Harrl braucht man keinen erhöhten Aufwand bei der Auszeichnung; eine Strukturierung der Bestände findet ja nicht statt. Um Überhälter zur Fällung auszuzeichnen, bedarf es keiner Kompetenz.

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