Strafantrag von Andreas Wiebe, Leiter von Wald-und-Holz-NRW, vom 22. April 2014
Am 22. April 2014 macht Andreas Wiebe ernst: Er stellt Strafantrag gegen mich bei der Staatsanwaltschaft Essen. Er tut dies “als Dienstvorgesetzter des betroffenen Beamten und Leiter von Wald und Holz NRW” und beruft sich auf “§ 194 Abs. 1 Satz 3 StGB”. ((Strafantrag vom 22. April 2014)) Ein Zahlendreher hat sich in die Anzeige eingeschlichen, denn sein Justitiar Yuri Kranz meint eigentlich Abs. 3 Satz 1:
“Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.” ((§ 194 Abs. 3 Satz 1 StGB))
Wie dem auch sei – Dienstvorgesetzter Wiebe zeigt mich an “wegen Beleidigung und aller weiteren in Betracht kommender Delikte”. Die Formulierung “und aller weiteren in Betracht kommender Delikte” ist eine Standardformulierung in Strafanzeigen: Der Staatsanwalt wird aufgefordert, selbst tätig zu werden und nach weiteren Straftaten Ausschau zu halten, die Wiebe möglicherweise übersehen hat. Bei dem beleidigten Amtsträger handelt es sich um den “Forstbetriebsbeamten von Wald und Holz NRW, Herrn Markus Herber”. Über dessen öffentlichen Dienst habe ich Dinge geschrieben, “die nach Auffassung von Wald und Holz NRW geeignet sind, Herrn Herber als Menschen und als Mitarbeiter in den Augen der Öffentlichkeit verächtlich zu machen und seinen Wert herabzusetzen” und “als Menschen herabzuwürdigen”.
Wiebe listet acht Beleidigungen auf. Die Zitierweise ist nicht immer ganz korrekt. Den ursprünglichen Wortlaut habe ich als Fußnote jeweils angefügt. Alle acht Sätze habe ich mittlerweile umformuliert oder ganz gestrichen. Einen Link zur Seite mit der entschärften Formulierung findet sich ebenfalls in den Fußnoten. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob meine Äußerungen tatsächlich Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB sind, obliegt dem Zivilprozess, der immer noch nicht abgeschlossen ist.
- “Herr Herber habe Waldarbeiter beauftragt, wie die Berserker zu hausen. ((Ursprünglicher Wortlaut: “Die Waldarbeiter hausten im Auftrag Herbers im Wald wie die Berserker.”))
- Herr Herber erzähle Märchen und gemeine und hinterhältige Unwahrheiten. ((Ursprünglicher Wortlaut: “Förster Herber und sein Sprachrohr Stadtsprecher Andreas Pläsken erzählen auch das Märchen von den alten Bäumen, die angeblich ein gefährliches Sicherheitsrisiko sind. Von allen Unwahrheiten ist diese die gemeinste und hinterhältigste, weil sie auf den ersten Blick so plausibel. ist.”))
- Die Diskussion um die Verkehrssicherheitspflicht (von Herrn Herber) sei voller Heuchelei. ((Ursprünglicher Wortlaut: “Die ganze Diskussion um die “Verkehrssicherungspflicht” ist voller Heuchelei.”))
- Der Wald sehe aus, als habe ein Verrückter (Herr Herber) völlig wahllos mit einer Spraydose gewütet. ((Ursprünglicher Wortlaut: “Mit roten Schrägstrichen hat Förster Markus Herber die Bäume, die gefällt werden sollen, ausgezeichnet. Es ist erschütternd, wie viele Bäume der Motorsäge zum Opfer fallen werden. Viele Stellen im Wald sehen so aus, als habe ein Verrückter völlig wahllos mit der Spraydose gewütet.”))
- Herr Herber sei ein Musterbeispiel dafür, dass Forstverwaltungen eine selbstselektive Tendenz hätten, die den … hierarchisch gehorsamen und stromlinienförmigen Kandidaten bevorzugten. ((Ursprünglicher Wortlaut: “Herber ist ein Musterbeispiel dafür, dass Forstverwaltungen einen ‘selbstselektive Tendenz’ haben, ‘die den .. hierarchisch gehorsamen und stromlinienförmigen Kandidaten bevorzugt’ (Lutz Fähser, Eine Schneise für die Mitsprache, in: Wald – Politische Spielräume zwischen Baum und Borke, Politische Ökologie, Heft 132, März 2013, S. 109) ))
- Herr Herber sondere den Phrasenbrei eines Holzknechtes ab. ((Ursprünglicher Wortlaut: “Herber sondert den typischen Phrasenbrei eines Holzknechtes von Wald-und-Holz-NRW ab.” Der Satz wurde komplett gestrichen. Er stand ursprünglich in der Einleitung zu “Förster Herber erzählt Märchen”. Diese Überschrift lautet jetzt “Förster Herber und die Buchenwälder”))
- Herr Herber halte die WAZ-Leser für dumm. ((Ursprünglicher Wortlauf: “Für wie dumm hält Herber die WAZ-Leser eigentlich?” Auch dieser Satz wurde vollständig entfernt. Er stand einmal zu Beginn des zweiten Absatzes des Kapitels “Märchen: ‘Der Besitzer will nicht Kasse machen!”. Das Kapitel heißt jetzt “Herber: ‘Der Besitzer …’))
- Herr Herber beute Vorurteile und Ängste gegenüber alten Menschen aus. ((Ursprünglicher Wortlaut: “Dabei beutet Herber Vorurteile und Ängste gegenüber alten Menschen aus.”))
Eine hervorgehobene Rolle im Prozess wird der Aprilscherz vom 1. April 2014 spielen, bei dem ich behauptet hatte, “dass Herr Herber verhaftet und in eine Psychiatrie eingewiesen worden sei”. ((Den Aprilscherz können Sie mit veränderten Namen und Ortsbezeichnungen hier nachlesen: Förster in Naturwaldzelle verhaftet.)) Dieser Scherz sei “[b]esonders menschenverachtend […] Hieran ändert auch der unten auf der Seite kleingedruckte Hinweis auf die Rubrik ‘Satire’ nichts.”
Dass ich verbeamteter Lehrer bin, macht die Sache noch schlimmer. Denn so besteht “die Gefahr […], dass seine Äußerungen mittelbar dem Land NRW zugeschrieben werden.” Zur Gefahrenabwehr wird Wiebe gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mich einreichen.
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