Strafbefehl und Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 15. April 2015
Mit Datum vom 15. April 2015 hat mich Richter Meierjohann auf dem Strafbefehlswege verwarnt und ein Bußgeld von 750 € verhängt. Mit dem Aprilscherz hatte ich mich der üblen Nachrede schuldig gemacht und gegen § 186 StGB verstoßen. Außerdem machte der Richter eine Bewährungsauflage von einem Jahr. Diese ist mittlerweile abgelaufen, ohne dass ich straffällig geworden bin. So wurde die Geldstrafe von 1.600 € auch nicht fällig.
Bei einem Strafbefehlsverfahren kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Ein Strafbefehl kennt auch keine schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung. ((siehe auch Das Strafbefehlsverfahren))
Dass das Verfahren wegen der Beleidigungen eingestellt wurde, heißt im übrigen nicht, dass ich diesbezüglich freigesprochen worden bin. Es heißt lediglich, dass eine Verurteilung nicht ins Gewicht fällt im Vergleich zu der üblen Nachrede, weswegen ich verwarnt wurde.
Der Strafbefehl wurde am 5. Mai 2015 rechtskräftig.
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