Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen vom 7. Januar 2015
Am 15. Januar 2015 wurde ich zur Hauptverhandlung am 25. Februar geladen. Die Verhandlung fand dann später nicht statt, weil mein Rechtsanwalt ernstlich erkrankt war. Mit der Terminladungsverfügung wurde ein Strafbefehl verschickt, der auf den 7. Januar ((Auf dem Strafbefehl fehlt das Datum. Ich habe es aus dem Strafbefehl vom 15. April 2015 ergänzt.)) datiert ist. (AZ.: 6 Js 469/14) Der Strafbefehl ist unvollständig; der erste Satz wird nicht zu Ende formuliert: “Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wird gegen Sie wegen Beleidigung in 2 Fällen – Vergehen nach §§ 185, 194, 53 ((Gemeint ist nicht vermutlich nicht “53”, sondern “Abs. 3”)) StGB -” Dieser unvollständige Strafbefehl ersetzte in meinem Fall die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
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