Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen vom 7. Januar 2015
Am 15. Januar 2015 wurde ich zur Hauptverhandlung am 25. Februar geladen. Die Verhandlung fand dann später nicht statt, weil mein Rechtsanwalt ernstlich erkrankt war. Mit der Terminladungsverfügung wurde ein Strafbefehl verschickt, der auf den 7. Januar1 datiert ist. (AZ.: 6 Js 469/14) Der Strafbefehl ist unvollständig; der erste Satz wird nicht zu Ende formuliert: “Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wird gegen Sie wegen Beleidigung in 2 Fällen – Vergehen nach §§ 185, 194, 532 StGB -” Dieser unvollständige Strafbefehl ersetzte in meinem Fall die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
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