Harrl – Auf der Suche nach der Waldpolizei

“Die Beamten der US-Forstbehörden begingen den Fehler zu behaupten, sie seien die einzigen Profis, die über Forstwirtschaft Bescheid wüssten, und die Öffentlichkeit solle den Mund halten.” Jared Diamond1

 

Zweifel an der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft

Ich bezweifle, dass das zuständige Fürstliche Forstamt in Bückeburg seinen “Wald ordnungsgemäß, insbesondere nachhaltig” bewirtschaftet (§ 11 (1) 1 NWaldLG). Für mich ist fraglich, ob es eine “Forstwirtschaft [betreibt], die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft […] den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt” (§ 11 (1) 2 NWaldLG). Der “Erholungsfunktion des Waldes” scheint Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe keine “Rechnung zu tragen” (§ 11 (1) 1 NWaldLG). Eines steht fest: Ich zumindest kann mich in seinem Wald nicht erholen. Vielleicht gilt das auch für andere Erholungssuchende: An diesem Sonntag Nachmittag jedenfalls begegne ich keiner Menschenseele. Der Wald ist wie leer gefegt. Aber das mag am schlechten Wetter liegen.

Sieht für Forstamtsleiter Christian Weber etwa so der “Lebensraum einer artenreichen und gesunden Tierwelt” (§ 11 (2) 2. NWaldLG) aus? Glaubt er, so “gesunde, stabile und vielfältige Wälder” (§ 11 (2) 2. NWaldLG) zu schaffen? Wo ist zum Beispiel der “ausreichende Umfang an Alt- und Totholzanteilen” (§ 11 (2) 3. NWaldLG)?

Arbeitet Revierleiter Alfred Matthaei mit “größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand” (§ 11 (2) 5. NWaldLG)? Wendet er “bestands- und bodenschonende[n] Techniken, insbesondere bei […] Holznutzung und -transport” (§ 11 (2) 6. NWaldLG) an?

 

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  1. Kollaps – Warum Gesellschaften überleben oder untergehen, Frankfurt a. M. 2005, S. 62 []