Fällen von Douglasien in der Naturzone des Nationalparks Bayerischer Wald

Der Nationalparkplan für den Nationalpark Bayerischer Wald schreibt klipp und klar vor:

“Die Zone 1 [= Naturzone] beinhaltet sämtliche Flächen des Nationalparks, auf denen grundsätzlich keine menschlichen Maßnahmen vorgesehen sind. Hier sollen sich die Wälder wieder zu Naturwäldern, zur Waldwildnis entwickeln. In der Naturzone hat der Ablauf natürlicher Prozesse Vorrang.” ((Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, S. 6, Hervorhebungen von mir))

Ausnahmen gelten nur für die Hochlagen beim Ausbleiben natürlicher Walderneuerung und bei Bedenken wegen der Verkehrssicherung. ((ebd.))

Vor genau einem Jahr, am 1.11.2014, wurde die Naturzone um “316 ha Bergmischwald nordöstlich der beiden Ortschaften Buchenau und Spiegelhütte” ((Jahresbericht 2014, S. 10)) vergrößert. Und genau in dieser Naturzone wurden nun im Oktober 2015 Douglasien gefällt:

Ich habe deswegen Manuel Köppl, den Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im NLP, um eine offizielle Stellungnahme gebeten. Hier geht es zu meinem Brief:

Sehr geehrter Herr Köppl!

Im Oktober 2015 fanden in der am 1.11.2014 neu ausgewiesenen Naturzone am Scheuereckriegel nordöstlich von Spiegelhütte umfangreiche Fällungen von Douglasien statt. Die Fällungen führten zu Sperrungen des Sauerklee-Wanderwegs.

Wegsperrung

Ich beabsichtige über diese Managementmaßnahme ausführlich auf meiner Webseite (franzjosefadrian.com) zu berichten. Deshalb bitte ich Sie vorab, folgende Fragen zu beantworten:

1.
Welche Forstdienststelle war für die Fällungen verantwortlich?

2.
Welches Forstunternehmen war mit den Fällungen beauftragt?

3.
Warum wurde für die Maßnahme ein Harvester eingesetzt, obwohl es sich nicht um eine Windwurfaufarbeitung handelte und keine Gefahr für Leib und Leben der Forstwirte bestand?

Harvester

4.
Wie viel Festmeter Douglasien wurden dort eingeschlagen?

5.
Im Jahresbericht 2014 steht auf Seite 10 zu dieser Maßnahme: „Gemäß den Vorgaben des Nationalparkplans „Arten- und Biotopschutz“ werden solche fremdländischen Gehölze [= Douglasie] in der Regel im Jahr der Naturzonenerweiterung, spätestens aber im Folgejahr entnommen.“ Diese Aussage ist eindeutig falsch: Im Nationalparkplan „Arten- und Biotopschutz“ steht nirgendwo, dass Douglasien im Jahr der Naturzonenerweiterung oder sogar noch im Folgejahr entnommen werden sollen. Was antworten Sie auf den Vorwurf, dass die Fällungen in der Naturzone gegen den Nationalparkplan verstoßen?

6.
Laut Jahresbericht 2014 wurden im vergangenen Jahr 3.100 Fm Douglasien endgenutzt. Wie hoch war der damit erzielte Holzerlös nach Abzug der Erntekosten?

Ich plane, meinen Bericht Ende November 2015 zu veröffentlichen. Es wäre schön, bis dahin eine offizielle Stellungnahme von Ihnen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen