Bodenschaden: Grundbruch
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft steht nicht im Verdacht, ein Hort von verrückten Umweltaktivisten zu sein. Sie hat im Dezember 2012 ein Merkblatt zum Thema “Bodenschutz beim Forstmaschineneinsatz” herausgegeben.
Demnach gehören die Bodenschäden auf dem Großkahlschlag zum Spurtyp 3:
“In sehr feuchtem Zustand ist die Tragfähigkeit (des Bodens) nicht ausreichend, es kommt zum Grundbruch mit Ausbildung tiefer Gleise und ausgeprägter Randaufwölbung. Die Bodenfunktionen gehen verloren, was zwangsläufig zum Verlust der strukturbildenden Bodenorganismen führt. Es kann eindeutig von einem Bodenschaden gesprochen werden. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist verletzt.” (ebd. S. 1)
Und weiter:
“Droht ein Spurtyp 3 (vgl. Wurftest, hoher Wassergehalt), sollte der Einsatz in jedem Fall abgebrochen werden. Ein Bodenschaden ist unvermeidbar. (ebd., S. 4)”
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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