Fällen von Fichten im Dedenborner Wald

„Es muß auch ein paar Dinge im Leben geben, wo man nix mehr zu sacht.“
(Hanns-Dieter Hüsch)

Antwort von Staatsanwalt Kaufmann vom 22.1.2014

Am 22. Januar 2014 habe ich die Antwort von Staatsanwalt Kaufmann bekommen.

Staatsanwalt_1

Staatsanwalt_2

 

Was ich als juristischer Laie nicht wusste, ist, dass für Verstöße gegen das Landesforstgesetz nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die untere Forstbehörde bei der Nationalparkverwaltung zuständig ist. Verstöße gegen das Landesforstgesetz sind nämlich keine Straftaten, sondern laut §70 (4) Ordnungswidrigkeiten. Laut persönlicher Mitteilung von Marlon Gego, Redakteur der Aachener Zeitung, hat der Landesbetrieb Wald-und-Holz-NRW der Staatsanwaltschaft Aachen in einer schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt, dass keine Ordnungswidrigkeiten vorlägen. Die Nationalparkverwaltung kontrolliert sich also selbst.

 

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