“Es ist aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich, alles Holz auf einer Käferfläche zu belassen. Die Arbeitssicherheit wäre nicht mehr gewährleistet.”
Wolfgang Bäuml, Leserbrief an die Zeitschrift GEO im März 1999
Schluss: Kahlschläge zu Naturzonen
Am 16. April 2014 erließ der aus dem Amt scheidende Bamberger Landrat Günther Denzler eine Verordnung ((siehe den Text der Verordnung im Amtsblatt Nr. 4 vom 17. April 2014)), mit der der 775 ha “Hohe Buchene Forst im Ebracher Forst” zum Waldschutzgebiet erklärt wurde. ((siehe Exkursion in den Hohen Buchener Forst)) In einer 391 ha großen Prozessschutzzone sollten ab sofort die Motorsägen schweigen ((siehe Die Buchen bleiben geschützt, Fränkischer Tag vom 21./22. Juni 2014)).
Am 17. November 2014 haben folgende sechs Herrschaften beschlossen, dass das Schutzgebiet im Februar 2015 aufgehoben wird: ((siehe Seehofer beendet Nationalparkpläne, Süddeutsche Zeitung vom 18. November 2014))
- Horst Seehofer (Bayerischer Ministerpräsident)
- Ulrike Scharf (Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Helmut Brunner (Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
- Johann Kalb (Landrat von Bamberg),
- Florian Töpper (Landrat von Schweinfurt) und
- Wilhelm Schneider (Landrat von Haßberge)
Einziger Grund: Die Bayerischen Staatsforsten, vertreten durch Herrn Brunner, wollen im Steigerwald auf keinen einzigen Hektar Wald verzichten und dort weiterhin Buchen und Eichen fällen. Dabei würde der Verzicht auf die Holzernte im Waldschutzgebiet den Gewinn des Forstamts Ebrach nur um 28.000 € schmälern. Das Forstamt ist 17.000 ha groß und erwirtschaftet einen Gewinn von durchschnittlich 600.000 € pro Jahr. ((siehe Naturschützer reden Tacheles im Zahlenwald))
Im Nationalpark Bayerischer Wald kann man studieren, unter welchen Bedingungen die Bayerischen Staatsforsten bereit sind, die Nutzung von Wäldern aufzugeben: nämlich erst dann, wenn die Flächen “mit aller Macht und schwerstem Gerät” ((Christian Sebald, “Tricksen, Tarnen, Täuschen”, Süddeutsche Zeitung vom 16. Juli 2014)) kahlgeschlagen und sämtliche Bäume verkauft worden sind. Noch das Kronenrestholz muss zu Hackschnitzeln verarbeitet werden. 2.000 ha baumlose Steppen sind so in den Hochlagen entstanden. Die strikte Befolgung des § 14 (3) der Nationalparkverordnung hat genau das Gegenteil dessen erreicht, was Ziel des Paragraphen war: “Wir haben dort keinen Wald mehr, den wir schützen können.” ((Leibl in der Süddeutschen Zeitung, a. a. O.)) Und genau diese abgeernteten Holzäcker sollen jetzt nach Plänen des Nationalparkchefs Leibl zu Naturzonen erklärt werden.
Gäbe es im Steigerwald einen Hochlagenbuchenwald mit einer autochthonen Kaltklimabuchenrasse ((vergleiche § 14 (1) der Nationalparkverordnung)) und gäbe es dort einen Buchenborkenkäfer, wir hätten längst einen Nationalpark Steigerwald und Ulrich Mergner wäre sein Leiter.