Nachdenken über Sinner – Teil 2

Nehmen wir einmal an, Sinner sitzt auf seiner Wolke im Himmel und beobachtet von dort das Geschehen in seinem Nationalpark. Was denkt er, wenn er den großflächig abgestorbenen Fichtenwald rund um den Falkenstein sieht?

Hochlagenfichtenwald am Großen Falkenstein

  1. 13 Jahre lang habe ich den Borkenkäfer bekämpft. Alles umsonst!
  2. Immer habe ich an die Wissenschaft geglaubt. Über 99% der Wissenschaftler waren sich einig: Es gibt eine Kaltklimafichtenrasse in den Hochlagen! Und jetzt kommen die Politiker und leugnen die Wissenschaft!
  3. Die Borkenkäferbekämpfung in den Entwicklungszonen war notwendig. Sie war naturverträglich. Sie war gut für den Holzmarkt. Und sie war naturschutzrechtlich unstrittig. Und jetzt kommen die Politiker, stoppen die Bekämpfung und ruinieren alles!
  4. Ich habe es immer gewusst, aber ich habe mitgemacht. Wir haben alle mitgemacht. Was tut man nicht alles, um Leitender Forstdirektor zu werden?

Hintergrund

Am 23. Juni 2022 erließ die bayerische Staatsregierung unter Leitung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder mit Zustimmung des Bayerischen Landtags die Verordnung 791-4-2-U. Sie trat eine Woche später, am 1. Juli 2022, in Kraft. Mit dieser Verordnung wurde  §14 der Nationalpark-Verordnung (NPVO) ersatzlos gestrichen.1siehe Bayern-Recht – Verkündungsplattform Fundstelle GVBL. 2022 S. 277

§14 diente seit dem Erlass der NPVO am 12. September 1997 – also 25 Jahre lang – dem Schutz der sog. Kaltklimafichtenrasse im Hochlagenwald. Die ersten drei Sätze lauteten folgendermaßen:2siehe NPVO – Änderung vom 17.9.2007

§ 14
Hochlagenwald

(1) Der Hochlagenwald hat besondere Schutzfunktionen für den Wasserhaushalt und ist als genetisches Potential einer autochthonen Kaltklimafichtenrasse der Mittelgebirge schützenswert.
(2) Durch geeignete naturnahe Maßnahmen der Walderhaltung und Walderneuerung ist der Hochlagenwald in seiner Substanz zu erhalten und in seiner Funktion zu sichern.
(3) In einem Zeitraum bis zum Jahr 20273In der Verordnung vom 12.9.1997 stand hier noch die Zahl 2017. Mit der Änderungsverordnung vom 17.9.2007 wurde der Zeitraum bis 2027 ausgedehnt. ist die Ausbreitung des Borkenkäfers auf die Wälder der Hochlagen zwischen Falkenstein und Rachel zu verhindern.

Ausbreitung des Borkenkäfers in den Hochlagen am Falkenstein – hier in der Nähe des Ruckowitzbergs

In dem Verordnungsentwurf begründet die Staatsregierung diese Streichung so:

„§ 14 NPVO zum Schutz der Kaltklimafichtenrasse im Hochlagenwald wird aufgehoben, da wissenschaftlich erwiesen ist, dass es keine Kaltklimafichtenrasse in den Hochlagen des Nationalparks Bayerischer Wald gibt.“4Hervorhebung von mir

Auch §12a wurde verändert. Bisher hieß es:

§ 12a
Naturzone

(1) Bis zum Jahr 2027 sind 75 v. H. des Nationalparkgebiets zu einer Fläche zu entwickeln, auf die der Mensch keinen Einfluss nimmt (Naturzone).

Nun heißt es:

(1) Auf mindestens 75 % des Nationalparkgebiets nimmt der Mensch keinen Einfluss (Naturzone).

Die Staatsregierung begründet dieses Vorziehen der Naturzonenerweiterung so:

„Dieses Vorgehen bietet die Chance, die naturunverträgliche, den Holzmarkt belastende und auch naturschutzrechtlich zu hinterfragende Praxis der Borkenkäferbekämpfung in den Entwicklungszonen mit einem Flächenumfang von ca. 1.100 ha zeitnah zu beenden.“5Hervorhebung von mir

Ende der Borkenkäferbekämpfung in der Naturzone nahe dem Ruckowitzschachten

 

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