Ein Artikel in der Zeitung Der Bote macht schlaglichtartig deutlich, dass in Deutschland eine Forstaufsicht fehlt. Es gibt keine unabhängige und personell gut ausgestattete Kontrollinstanz, die die Vorschriften des Waldgesetzes wirksam kontrolliert.
Am Samstag, den 15. Dezember 2018, erschien in der Tageszeitung Der Bote ein Artikel über die Online-Petition der BBIWS. Die Überschrift lautete: “In der Holzfabrik – Mit einer Online Petition wollen Naturschützer aus der Region das Bundeswaldgesetz reformieren”. Der Artikel war der Zeitung aus dem Nürnberger Land sehr wichtig: Das Thema war Chefsache; Autor war der Leiter der Redaktion Christian Geist persönlich, und es war Thema der Woche. Deshalb war der Artikel erfreulich lang und sehr ausführlich.
Für die BBIWS kommen Herbert Fahrnbauer und Eckhard Schulz zu Wort. Für die Gegenseite sprechen Roland Blank, Leiter des Forstbetriebs Nürnberg der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), Dr. Steffen Taeger und Dr. Christian Kölling. Die beiden letzteren sind hohe Beamte im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Roth, Kölling ist stellvertretender Behördenleiter und Bereichsleiter Forsten, Taeger ist Abteilungsleiter Forsten und zuständig für den Landkreis Nürnberger Land.
Fehlende unabhängige Kontrollinstanzen
Hochinteressant ist, dass Kölling und Taeger überhaupt am Interview teilnehmen, denn das AELF steht überhaupt nicht im Zentrum der Kritik der BBIWS. Die Anschuldigungen von Fahrnbauer und Schulz richten sich ganz gezielt gegen Roland Blank und nicht gegen Taeger und Kölling. Und auch die Forderungen von Fahrnbauer und Schulz richten sich einzig und allein an Blank. Was haben zwei hochrangige Beamte des AELF damit zu tun? Welche Rolle spielen sie?
Die Sache ist etwas kompliziert: Denn das AELF kommt im ganzen Text der Online-Petition überhaupt nicht vor. Auch nicht bei den Forderungen, die in das Bundeswaldgesetz gehören. Erst wenn man den zweiten Link unter der Petition anklickt wird man fündig. Denn da findet sich unter der Überschrift “Begründung” unten auf der Seite der Satz:
“Zudem fehlen unabhängige Kontrollinstanzen […].”
Dieser Vorwurf ruft die beiden Beamten vom AELF auf den Plan:
“Dass die BBIWS zudem vorgibt, es fehle eine unabhängige Kontrollinstanz, nimmt Taeger schon fast persönlich. ‘Die Forstaufsicht […] ist genau unsere Aufgabe.'”
Das Wörtchen “fast” kann man getrost streichen. Taeger nimmt den Vorwurf der fehlenden Kontrollinstanz persönlich. Sehr persönlich. Zu Recht: Denn der Vorwurf der fehlenden Kontrolle zielt direkt auf seine Person.
Forstaufsicht
Aber was versteht man eigentlich genau unter Forstaufsicht? Das erklärt Artikel 26 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG):
“(1) Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat Bayern ausübt, um den Wald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine sachgemäße Bewirtschaftung zu sichern.
(2) Die mit der Forstaufsicht befassten Behörden haben zu diesem Zweck
1. darüber zu wachen, dass die Vorschriften dieses Gesetzes und andere der Erhaltung des Waldbestands und der Sicherung der Forstwirtschaft dienende Rechtsvorschriften beachtet werden,
2. Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften zu verhüten, zu unterbinden, sowie zu verfolgen oder bei deren Verfolgung mitzuwirken […]”
Und “die mit der Forstaufsicht befassten Behörden” sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. ((siehe Buchenbewirtschaftung im Spessart: Rechtsaufsicht und Forstaufsicht und § 27 (1) 2. BayWaldG)) Die Aufsicht über Forstbetriebsleiter Blank – genau das ist der Beruf von Taeger und seines Chefs Kölling.
Und wer jetzt meint, das die beiden hochrangigen Vertreter des AELF die Gelegenheit des Interviews nutzen und den Vorwurf der mangelnden Kontrolle entkräften, der irrt.
“Das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften in den hiesigen Wäldern zu überprüfen, ist Aufgabe der AELF.”
Diese Steilvorlage von Christian Geist nutzen Taeger und Kölling nicht. Sie präsentieren nicht ein einziges Beispiel dafür, wie sie ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Dabei könnten sie die BBIWS Lügen strafen und genau beschreiben, wie ihre Kontrolle funktioniert; sie tun es nicht. Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird erzählt, dass die Ämter angeblich “stichprobenhafte Beobachtungen und Kontrollen” durchführen und dass sie “konkrete Hinweise über mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung” überprüfen und “notwendige Schritte” unternehmen würden. Von Taeger und Kölling erfahren wir nichts davon. Keine Kontrolle – nirgends.
Und es kommt noch schlimmer.
“Ein detailliertes Regelwerk, wie es der BBIWS vorschwebt, halten Taeger und Kölling in der Praxis für kaum kontrollierbar.”
Auf deutsch: Wir können Regeln nicht kontrollieren. Würde man z. B. gesetzlich vorschreiben, dass pro ha mindestens 2 lebende Zunderschwammbäume über 40 cm BHD stehen müssen, ((siehe Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg (Hg.), Praxishandbuch – Naturschutz im Buchenwald. Naturschutzziele und Bewirtschaftungsempfehlungen für reife Buchenwälder Nordostdeutschlands, 22016, S. 78: “Mindestens 2 lebende Zunderschwammbäume über 40 cm pro Hektar entsprechen einer guten, über 4 einer hervorragenden Habitatausstattung des Wirtschaftswaldes.”)) könnten Taeger und Kölling das nicht überprüfen. Und das ist kein Vorwurf der BBIWS an das AELF, das ist ein öffentliches Selbsteingeständnis von zwei seiner Spitzenbeamten.
Getrennt marschieren und vereint schlagen
Der Zeitungsartikel von Christian Geist macht überdeutlich, dass das AELF und der Forstbetrieb eben nicht unabhängig voneinander sind. Der zaghafte Versuch einer Verteidigung durch Taeger misslingt:
“Die Forstaufsicht im Staatswald ist seit 2005 klar geregelt und personell getrennt.”
Das bestreitet auch niemand. Es wäre ja noch schöner, wenn Forstbetriebsleiter Blank gleichzeitig auch noch Abteilungsleiter Forsten beim AELF wäre. Forst und Forstaufsicht sind zwar personell getrennt, aber zwischen sie passt kein Blatt Papier. “Taeger, Kölling und Blank”: Christian Geist nennt sie in einem Atemzug. Sie bilden ein schlagkräftiges Team, das gemeinsam handelt – nach dem Motto des Generalfeldmarschalls Moltke “Getrennt marschieren und vereint schlagen!”
Verteidigung statt Kontrolle
Aber es geht noch weiter: Blank, Taeger und Kölling schlagen nicht nur vereint, Taeger und Kölling schlagen sich für Blank. Sie nehmen Blank in Schutz. Der Forstbetriebsleiter braucht sich gar nicht selbst gegenüber den Vorwürfen von Fahrnbauer und Schulz zu verteidigen; das übernehmen Taeger und Kölling für ihn. Und sie verteidigen Blank, als wäre das die normalste Sache der Welt, und als wäre das ihre Aufgabe. Dabei wäre es ihre Aufgabe, Blank zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die Vorwürfe von Fahrnbauer und Schulz gerechtfertigt sind. Wie heißt es so treffend auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Forstaufsicht:
“Werden den Ämtern konkrete Hinweise über mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung bekannt, werden diese geprüft und gegebenenfalls notwendige Schritte unternommen.”
Mindestens drei Hinweise auf Verstöße Blanks gegen die Pflicht zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung sind dem AELF bekannt:
- Das Lübecker Modell von Forstamtsleiter Knut Sturm ist vorbildlich, nicht das Nürnberger Modell von Forstamtsleiter Roland Blank.
- Blank und die BaySF fällen zu viele Bäume; sie setzen auf “maximalen Holzertrag” und “holen raus, was rauszuholen ist”.
- Blank lässt die Bewirtschaftung während der Brut- und Fortpflanzungszeit nicht ruhen.
Die Prüfung der Vorwürfe verläuft immer zu Gunsten des Forstbetriebs Nürnberg und seines Leiters Roland Blank. Der Fall, “notwendige Schritte” zu unternehmen, tritt nie ein. Immer ist die Waldbewirtschaftung von Blank vorbildlich. Nie verstößt er gegen seine Pflicht.
zu 1: Lübecker Modell
Redakteur Christian Geist räumt dem Lübecker Modell erstaunlich viel Platz in seinem Artikel ein und beschreibt es sehr wohlwollend und mit viel Sympathie. Auch Fahrnbauer von der BBIWS “verweist mehrfach auf das [..] Lübecker Modell”. Die Waldbewirtschaftung von Förster Knut Sturm gilt als “besonders naturnah”:
“Die Lübecker Bürgerschaft [..] hat […] 1995 ökologische und soziale Kriterien bewusst vor ökonomische gestellt. Seitdem sind mehrere deutsche Städte ihrem Beispiel gefolgt […].”
Dies setzt eigentlich Roland Blank unter Zugzwang: Wie Knut Sturm in Lübeck, so ist er in Nürnberg für den Wald zuständig. Gegenüber der Nürnberger Bürgerschaft müsste er seine Art der Waldbewirtschaftung rechtfertigen. Aber nicht Blank verteidigt sich; dies übernimmt Kölling. Der Bereichsleiter Forsten des AELF ist der Chef der Forstaufsicht. Statt Blank zu beaufsichtigen, stellt er sich schützend vor ihn. Die Argumente, die Kölling benutzt, sind hanebüchen:
“Der vorratsreiche Wald ist dunkel, ganz ganz dunkel. Da stehen oben die Bäume und unten steht nichts.”
Diese Aussage ist so dumm und so niveaulos, dass ich mich nicht damit auseinandersetze. Wenn Sie wissen wollen, wie “dunkel” der Lübecker Stadtwald ist und was “unten steht”, lesen Sie bitte einen meiner zahlreichen Artikel zum Lübecker Stadtwald.
zu 2: Waldumbau
Fahrnbauer beschuldigt Blank und die BaySF:
“[Sie] holen [aus dem Wald] raus, was rauszuholen ist.”
Gegenüber diesem Vorwurf verteidigt sich Blank v. a. mit dem Klimawandel und der Notwendigkeit, den Wald umzubauen. Der Klimawandel wird zum Sündenbock:
“Der Klimawandel wird Opfer fordern. Deshalb sind wir moralisch dazu verpflichtet, den Waldumbau zu forcieren. […] Wie sollen wir einen klimaresistenten Mischwald hinbekommen, ohne alte Kiefern und Fichten zu fällen?”
Die Kettensäge als moralische Pflicht: eine steile These! Aber Kölling dämpft nicht etwa den moralischen Eifer von Blank – im Gegenteil: Der Chef der Forstaufsicht setzt noch einen drauf: ohne den beherzten Einsatz der Kettensäge droht der Zusammenbruch – nicht der von Blank und Kölling, sondern der des Waldes:
“Wenn aber die hiesigen Kiefern und Fichten vor Klima, Starkwetterereignissen und Schädlingen kapitulieren, breche der Wald großflächig zusammen. Das möchten Staatsforsten und AELF verhindern […].”
Klima, Wetter, Schädlinge – die drei Reiter der Apokalypse! Der Wald mag vor ihnen kapitulieren, nicht aber die Staatsforsten und das AELF! Forstbetrieb und Forstaufsicht sind völlig einer Meinung.
Dabei gerät das Argument des Waldumbaus unfreiwillig zu einem Beweis der fehlenden Forstaufsicht. Sie wäre gesetzlich verpflichtet gewesen, den Anbau von Fichtenmonokulturen zu verhindern. Denn dass diese künstlichen Plantagen zusammenbrechen, weiß man in Bayern nicht erst seit dem Sommer 2018, sondern seit 100 Jahren:
“Willst du den Wald bestimmt vernichten, so pflanze nichts als reine Fichten.”
Kölling kennt diesen Satz, der auf einem Mahnmal aus dem Jahr 1921 steht; er zitiert ihn in einem Aufsatz. Was aber hat das AELF, dessen stellvertretender Leiter er ist, gegen die Waldvernichtung in den letzten Jahren gemacht? Es war doch mit der Forstaufsicht beauftragt (§ 26 (2) 1. BayWaldG) und hätte doch darüber wachen müssen, dass die Vorschriften des Bayerischen Waldgesetzes beachtet werden:
“Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: […] einen standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes […] zu bewahren oder herzustellen […].” (§ 1 (2) 2. BayWaldG)
Fichtenstangenäcker aber sind weder standortgemäß noch naturnah. Die Forstaufsicht hat versagt.
zu 3: Bewirtschaftungsruhe zur Brut- und Fortpflanzungszeit
Fahrnbauer und Schulz fordern ein Verbot der Holzernte während der Vogelbrut. Wieder antwortet nicht Blank als verantwortlicher Forstbetriebsleiter, sondern Kölling als Chef der Forstaufsicht. Er nimmt die Forderung nicht ernst, sondern macht sich über sie lustig:
“Wie soll das gehen? Sollen die Staatsforsten ein halbes Jahr Betriebsurlaub machen?”
Rechnen gehört nicht zu den Stärken von Kölling; Mitte März bis Ende Juli ist kein halbes Jahr. Im Praxishandbuch – Naturschutz im Buchenwald lesen wir:
“Von Mitte März bis Ende Juli soll eine Bewirtschaftungsruhe eingehalten werden, um Bruten und Fortpflanzung der Tiere nicht zu stören.” ((siehe Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg (Hg.), Praxishandbuch – Naturschutz im Buchenwald. Naturschutzziele und Bewirtschaftungsempfehlungen für reife Buchenwälder Nordostdeutschlands, 22016, S. 56))
Herausgeber ist nicht der BUND, auch nicht der NABU oder Greenpeace, sondern das Umweltministerium Brandenburg. Hinter der Empfehlung stehen unzählige hochkarätige Wissenschaftler von Rang und Namen, das Landesamt für Umwelt Brandenburg, das Bundesamt für Naturschutz und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Die Empfehlung wird auch unterstützt vom Landesbetrieb Forst Brandenburg. Von einem mehrmonatigen Betriebsurlaub des Landesbetriebs ist mir nichts bekannt.
Schluss
An dem Tag, wo ich diesen Artikel schreibe, erscheint auf tagesschau.de ein Artikel mit der Überschrift: Beamte fordern Investitionen – “Staat verliert Vertrauen der Menschen”. Der DBB-Vorsitzende Ulrich Silberbach mahnt:
“Die Menschen verlieren das Vertrauen in den Staat, in seine Institutionen, in Regierende und Parteien. […] Man glaubt nicht mehr, dass sie in der Lage sind, die Probleme zu lösen.”
In der Tat: Die in der BBIWS organisierten Menschen haben das Vertrauen in staatliche Institutionen wie die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verloren. Sie glauben nicht mehr, dass diese Ämter mit ihrer jetzigen Organisation und Personalausstattung in der Lage sind, die “Probleme zu lösen”. Silberbach fordert “ein Sofortprogramm für einen starken und handlungsfähigen Staat”. Dazu gehören auch unabhängige, starke und handlungsfähige Ämter für eine gute Forstaufsicht.
Am selben Tag erscheint ein weiterer Artikel auf tagesschau.de: Reaktion auf Datendiebstahl “Cyber-Abwehrzentrum plus” geplant:
“Nach dem massiven Hackerangriff auf Politiker und Prominente hat das Bundesinnenministerium Verbesserungen in der Abwehr solcher Attacken angekündigt.”
Nach dem massiven Kettensägenangriff auf Mittelspecht und Rotrandigen Baumschwamm hat das Bundesumweltministerium noch keine Verbesserungen in der Abwehr solcher Attacken angekündigt.
“Grünen-Chef Habeck forderte […] eine Cyberpolizei.”
Eine Waldpolizei hat Habeck noch nicht gefordert. Die BBIWS schon.