Plünderung nach Plan

“Was kümmert es den, der Geld bedarf und in zehn Jahren zu verbrauchen gedenkt, wovon seine Urenkel noch zehren sollten, ob er eine öde und Menschen künftig wenig erfreuliche, ja Menschen oft kaum brauchbare Erde hinterlässt?”
Ernst Moritz Arndt, 1815 (1)

 

Bewertung des Forstbetriebsplans aus Sicht des Naturschutzes

Ich gliedere meine Bewertung des Forstbetriebsplans aus der Sicht des Naturschutzes in  folgende Punkte:

Klasse-1-Wald

Im bayerischen Staatswald ist die “Teilendnutzung” eines 190jährigen Buchenwalds verboten. Buchenbestände über 180 Jahre zählen zu den Klasse-1-Wäldern. Die Begründung, warum die Bayerischen Staatsforsten diese “alten und seltenen Waldbestände” schützt sind, sei hier ausführlich zitiert:

“Alte und seltene Waldbestände sind das entscheidende Bindeglied zwischen dem einstigen Urwald und dem heutigen Wirtschaftswald. In ihnen finden viele, heute selten gewordene Waldarten und so genannte Urwaldreliktarten ihre letzten Lebens- und Rückzugsräume. Klasse-1-Waldbestände zählen zu den größten Raritäten in Bayern und bilden die Spenderflächen, von denen aus diese Arten die naturnah bewirtschafteten Wälder wiederbesiedeln können. Aus diesem Grund leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Sicherung der biologischen Vielfalt und sind zentraler Bestandteil der Leistungen, die die Bayerischen Staatsforsten zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen Bayerns beiträgt.” (2)

 

Für Klasse-1-Wälder gilt:

  • “Unbeeinflusste Biotop- und Totholzentwicklung – Spenderflächen für seltene Arten, Trittsteingedanke.
  • Überwiegend Hiebsruhe, Nutzung von wertholzhaltigen Einzelbäumen möglich.” (3)

Da es im Bottroper Bestand keine “wertholzhaltigen Einzelbäume” gibt (4), würden dort Hiebe ruhen.

Außerdem dürfen in den bayerischen Staatsforsten keine Buchen mit einem BHD > 80 cm gefällt werden. Sie stehen als Methusalembäume unter besonderem Schutz (5). Förster Markus Herber hat zahlreiche Methusalembäume fällen lassen.

Die Stadt Bottrop hat kein Naturschutzkonzept. Bei Wald-und-Holz-NRW ist eine Betriebsanweisung zum Erhalt von Alt- und Totholz im Staatswald “in Arbeit” (6). Selbst wenn es sie gäbe: Markus Herber wäre nicht an sie gebunden. Er beförstert Kommunalwald. Für Buchenwälder existieren lediglich “Empfehlungen für eine naturnahe Wirtschaft von Buchenrein- und Mischbeständen“. Die Wörter “Hiebsruhe” oder “Methusalembaum” sucht man darin vergebens.

Verschwinden alter Buchenwälder

Die alten Buchenwälder in Deutschland verschwinden. Nach dem Einschlag im Bottroper Stadtwald sind es wieder 4 ha weniger. Die Bundeswaldinventur beweist, wie selten alte Buchenwälder in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland geworden sind:

In Nordrhein-Westfalen gibt es 854.885 ha Wald. Davon sind 151.678 ha Buchenwälder. Das entspricht 18 % der Waldfläche. Von den Buchenwäldern sind nur 10.450 ha älter als 160 Jahre. Das sind 6,9 % der Buchenwälder oder 1,2% der gesamten Waldfläche von NRW. Noch deprimierender wird das Ergebnis, wenn man den Anteil der alten Buchenwälder an der Fläche des Landes NRW von 3.407.986 ha berechnet: 0,3 % (7).

Die Bundeswaldinventur liefert auch noch genauere Zahlen zur Altersstruktur der Wälder: Demnach sind nur 2.686 ha der nordrhein-westfälischen Buchenwälder älter als 180 Jahre: 1,8 % der Buchenwälder, 3,1 ‰ (Promille) der Waldfläche und 0,8 ‰ der Landesfläche (8).

Für ganz Deutschland sind die Zahlen noch schlimmer – insofern das überhaupt möglich ist: Von den deutschlandweit 1.564.806 ha Buchenwäldern sind 94.145 ha oder 6 % über 160 Jahre alt. Die gesamte Waldfläche Deutschlands beträgt 10.567.660 ha. Also sind nur 0,9% der deutschen Wälder Buchenwälder über 160 Jahre.

25.474 ha Buchenwälder sind über 180 Jahre alt: 1,6 % der deutschen Buchenwälder, 2,4 ‰ (Promille) der deutschen Waldfläche und 0,7 ‰ der Fläche Deutschlands von 35.702.217 ha.

Scheitern der Nationalen Strategie für Biologische Vielfalt

Am 7. November 2007 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass im Jahr 2020 “der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche” beträgt (9). Natürliche Waldentwicklung bedeutet, dass die natürlichen Prozesse im Wald fortan geschützt sind (Prozessschutz). Dafür wird jegliche Holzentnahme gestoppt.

NRW wird dieses Ziel mit Sicherheit verfehlen. Zwar hat das Land 11 % seines Landeswalds unter Prozessschutz gestellt (10). Dabei haben das Landesumweltamt und der Landesbetrieb Wald-und-Holz NRW besonders darauf geachtet, alte Wälder aus der Nutzung zu nehmen (11). Nichtsdestotrotz liegt der Anteil prozessgeschützter Wälder in NRW nur bei 2 %. Denn der überwiegende Teil des Waldes in NRW ist Körperschafts- und Privatwald. Die jedoch rücken ihre alten Wälder nicht heraus, sondern holzen sie ab. Für 11.900 €.

Der 190 Jahre alte Bottroper Buchenwald hätte sich hervorragend als Wildniswald und als “Urwald von morgen” geeignet (12). Er hätte durch “Ankauf oder Vertrag” als Trittstein zum Wildnisnetz hinzugefügt werden können.

Ignoranz der Entscheidungsträger

Der geplünderte Bestand war in keiner Weise gesetzlich geschützt: Er war weder Landschafts-, noch Naturschutz- und schon gar kein FFH-Gebiet. Niemandem im Dezernat IV ist aufgefallen, was für ein Juwel man dort in seinem Stadtwald hatte:

  • nicht Dezernatsleiter Höving,
  • nicht Fachbereichsleiter Beckmann,
  • nicht Abteilungsleiter Arentz
  • und auch nicht der Leiterin der Unteren Landschaftsbehörde, Frau Olejniczak.

Wenn man auch nicht das ganze Bestandesblatt versteht, so hätten doch wenigstens beim Alter des Buchenwalds die Alarmglocken klingeln müssen: 190 Jahre!

Auch Förster Markus Herber hat ohne jeden Einwand ein Drittel der Altbuchen gefällt. Vielleicht kennt er das Wildnisprojekt seines Dienstherren gar nicht. Es ist 2014 das zweite Mal, dass unter seiner Leitung ein alter Buchenwald in Bottrop zerstört wird (13).

 

Fußnoten

1: Ernst Moritz Arndt, Pflege und Erhaltung der Forsten und der Bauern im Sinne einer höheren, das heißt menschlicheren Gesetzgebung, 1815; zit. n. Georg Meister, Christian Schütze, Georg Sperber: Die Lage des Waldes, Hamburg 1984, S. 63

2: Naturschutzkonzept der Bayerischen Staatsforsten, S. 4, Hervorhebungen von mir

3: Grundsätze für die Bewirtschaftung von Buchen – und Buchenmischbeständen im Bayerischen Staatswald, S. 35

4: siehe oben: geringe Güteklasse

5: siehe Naturschutzkonzept, S. 5

6: siehe Tote Bäume für den Artenschutz

7: Waldfläche [ha] nach Land und Baumaltersklasse (20-Jahres-Schritte)

8: Waldfläche [ha] nach Land und Baumaltersklasse (5-Jahres-Schritte)

9: Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt, S. 31

10: siehe Wildniswanderungen, S. 6

11: ebd., S. 3

12: siehe das Schaubild “Wildniskonzept NRW – Auswahlverfahren” auf der Webseite über das Wildnisprojekt

13: siehe Zerstörung des Becker-Waldes

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