Forstdirektor Wipf erteilt Nachhilfe

Anlagen zum vierten Schreiben an Herrn Wipf

 

Anlage 1

Anlage 1 beweist, dass der Anteil der Roteiche in Abteilung 727 B vor und nach der Durchforstung praktisch gleich bleibt. ((siehe Bestandesblatt der Unterabteilung 727 B)) Entgegen den Aussagen von Herrn Wipf vom 24. Februar 2015 wird ihr Bestockungsgrad gerade nicht abgesenkt:

 

Anlage 2

Anlage 2 zeigt das Gleiche für Unterabteilung 732 A. ((siehe Bestandesblatt der Unterabteilung 732 A)) Auch hier bleibt der Bestockungsgrad der Roteiche völlig unverändert:

 

Anlage 3

Anlage 3 zeigt, dass statt der im Betriebsplan vorgesehenen 660 fm tatsächlich 1.158 fm eingeschlagen wurden. Die Tabelle liest sich wie folgt:

Auf dem Holzpolter mit der Nummer 72701 lagen Bergahornstämme. Der Polter war 24 m lang, 3 m hoch und 3 m breit. Multipliziert man Länge mit Breite und Höhe, erhält man ein Volumen von 216 Raummetern. Angenommen, zwischen den Stämmen befindet sich ein Drittel Luft, so liegen auf diesem Holzpolter 144,7 Festmeter ((siehe Lexikonartikel Festmeter)) Holz. Addiert man die Festmeter aller 5 Holzpolter mit Bergahorn, so kommt man auf 392 Festmeter Bergahorn, die tatsächlich geerntet wurden. Laut Betriebsplan durften aber nur 253 Festmeter geerntet werden: 162 Festmeter in Unterabteilung 727 B ((siehe Bestandesblatt der Unterabteilung 727 B)) und 91 Festmeter in Unterabteilung 732 A. ((siehe Bestandesblatt der Unterabteilung 732 A))

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