Kahlschlag im Schonwald
Bei meinen Recherchen zum Huzenbacher See bin ich durch Zufall auf folgendes Dokument gestoßen:
Demnach gehörte der See zu Beginn des Kahlschlags im Jahr 2012 zu einem insgesamt 173 ha großen Schonwald. Der forstliche Laie denkt bei diesem Wort vielleicht daran, dass der Wald hier besonders geschont wird. Beim ersten flüchtigen Lesen der Verordnung scheint sich diese Vermutung auch zu bestätigen. § 3 lautet:
“Schutzzweck des Schonwaldes ist […] die weitgehend unbeeinflusste Entwicklung der Bergwaldökosysteme an den steilen Karwänden […] des Huzenbacher Sees […] mit ihren Tier- und Pflanzenarten zu sichern.” ((Hervorhebung von mir))
Das hört sich doch gut an! Und es geht auch gut weiter. Streng verboten sind nämlich u. a. die folgenden Dinge:
- die Entnahme, Beschädigung und Zerstörung von Pflanzen,
- das Betreten des Gebiets außerhalb der Wege oder
- die Verursachung von Lärm. ((siehe § 4))
Die Liste der Verbote ist so lang, dass man sich unwillkürlich fragt, was überhaupt noch erlaubt ist. Aber diese Verbote gelten nur für normale Bürger. Für Jäger dagegen gelten sie schon einmal nicht. Die dürfen laut § 5 auf dem See sogar die Enten abknallen. ((Angeblich tragen diese zur Eutrophierung bei. Daran sind aber nicht die Enten schuld, sondern die Menschen, die sie füttern. Zum Huzenbacher See aber pilgern keine Rentner mit Plastiktüten voller Brot.)) Und für Förster gelten die Verbote schon gleich gar nicht. Denn der Wald am Huzenbacher See muss selbstverständlich vom Fachmann “gepflegt” werden. Glaubt man den Förstern bräche das Chaos aus, würde man die Entwicklung des Bergwalds tatsächlich unbeeinflusst lassen. Die “Pflegegrundsätze” von § 6 erlauben alles, was das Försterherz begehrt:
- Bekämpfung des Borkenkäfers,
- starke Durchforstungen,
- Bestandespflege und
- Femel- und Plenterhiebe.
Die Forstdirektion Karlsruhe weiß ganz genau, wie der ideale Wald aussehen soll: “plenterartige Strukturen” muss er haben, sonst ist er in den Augen der Beamten nicht naturnah. Zu diesem Zweck werden “starke” Durchforstungen erlaubt. Danach sehen die Fichtenforste zwar aus wie nach einem Bombenangriff, aber es dient natürlich alles einem höheren Zweck: der Förderung der “Stabilität” und der “Biodiversität”. Mit letzterer lässt sich heutzutage so gut wie alles begründen. Im Grunde ist es ein Wunder, dass noch kein Förster auf die Idee gekommen ist, durch Wälder Schneisen zu schlagen und dort Wildblumen auszusäen; schließlich würde auch das die Biodiversität erhöhen.
Liest man die Verordnung genau, sind sogar Kahlschläge erlaubt – auch ohne Borkenkäfer, Windwürfe oder Schneebrüche. Denn schließlich ist die “kleinflächige […] Verjüngung” nur der “Regelfall”. Keine Regel aber ohne Ausnahmen. Überhaupt sind auch die erlaubten “femel- bis plenterartige Hiebe” für viele Förster nur eine beschönigende Umschreibung für kleine Kahlschläge.
Und so verstößt auch der Kahlschlag am Huzenbacher See nicht gegen die Pflegegrundsätze des Schonwaldes. Denn er dient dem “Waldschutz”: Geschützt werden nicht die Wälder am Huzenbacher See, sondern die Nachbarwälder.
“Die Bekämpfung von Insekten-Massenvermehrungen bei einer Gefährdung umliegender Bestände ist möglich […].”
Die Berge von Totholz nach dem Windwurf durften nicht liegenbleiben, denn:
“Die […] Totholzanteile sind zu erhöhen, wo es die Verkehrssicherungspflicht und der Waldschutz erlauben.”
Sie erlauben es nie. Das einzige Totholz auf der wie mit dem Besen leer gefegten Windwurffläche sind die Baumstümpfe.
Zum Schluss ein Ausblick: Zur Zeit wird der Nationalparkplan für den NLP Schwarzwald erarbeitet. Ein zentrales Kapitel wird sich dem sogenannten “Waldmanagement” in der Entwicklungszone widmen. ((siehe Nationalparkplan auf der Homepage des NLP)) Dieses Kapitel ist längst geschrieben: Sie können sicher sein, dass es sämtliche “Pflegegrundsätze” aus der Verordnung zum Schonwald umfassen wird. Jörg Ziegler kennt sich bestens mit ihnen aus.