Großkahlschlag am Heinrich-Heine-Weg

Kritik an der offiziellen Begründung des Kahlschlags

Die im Video kurz gezeigte Desinformationstafel sieht folgendermaßen aus:

Diese Tafel steht dort. Mit genau diesem Text. Das ist keine Photoshop-Montage. Ehrenwort! Der Kahlschlag ist folglich kein bedauerlicher Betriebsunfall. Er ist auch nicht die Wahnsinnstat von Revierleiter Hans-Henning Scheithauer vom zuständigen Nationalparkrevier Scharfenstein. ((siehe Die Nationalpark-Reviere, S. 2)) Der Kahlschlag genießt die “volle Unterstützung des Nationalparkbeirats und des Wissenschaftlichen Beirats”. ((Brief von Andreas Pusch vom 29.4.2014)) Er ist die logische Folge eines sogenannten “Entwicklungs-Nationalparks”. Auf der folgenden Webseite habe ich begründet, warum ich diesen für eine Fehlkonstruktion halte: Der Nationalpark Harz als Opfer der Förster.

Ziel war es laut Schild, den “rasanten Fortschritt des Borkenkäferfraßes zu bremsen”. Der Leiter des Nationalparks Andreas Pusch drückt es in seinem Brief vom 29.4.2014 so aus: “Der ‘Großkahlschlag’ am Meineckenberg diente der Erhaltung eines angrenzenden großflächigen Fichtenreinbestandes, in dem unter Schirm Pflanzungen von Buchen durchgeführt wurden.”

Es besteht Konsens darüber, dass die Ausbreitung des Borkenkäfers aus einem Nationalpark in angrenzende Privatwälder verhindert werden muss. Warum die Privatwaldbesitzer hartnäckig an ihren Fichtenwäldern festhalten und diese nicht in Mischwälder umwandeln, sei an dieser Stelle dahingestellt. Und warum es merkwürdigerweise immer unglaublich lange Grenzen zu privaten Fichtenwäldern gibt und Entwicklungs-Nationalparks offenbar nie an Ackerflächen oder Laubwälder grenzen können, auch das sei hier nicht weiter diskutiert. Unter Wissenschaftlern ist jedenfalls unstrittig, dass eine 500 Meter breite Zone an den Nationalparkgrenzen völlig zum Schutz der Nachbarwälder ausreicht. ((siehe Waldentwicklung im Nationalpark Harz – Borkenkäferbekämpfung)). In diesem “Sicherungsstreifen” ((Nationalparkplan, S. 52)) werden “Befallsherde” sofort entfernt, um eine Ausbreitung des Käfers zu verhindern, der nicht weiter als 500 m fliegt: “An der Außengrenze erfolgt eine konsequente Bekämpfung zum Schutz gefährdeter Nachbarbestände.” ((Nationalparkplan, S. 77))

Nach oben
Zurück zur Einleitung
Nächste Seite: Fortsetzung – Kritik an der offiziellen Begründung des Kahlschlags