Antrag für den Kahlschlag am Wüstegarten durch Achim Frede

Ich habe bislang fünf Artikel über den Kahlschlag am Wüstegarten geschrieben. Das Forstamt Jesberg konnte dort nicht einfach 5,1 ha Fichtenwälder kahlschlagen. Das verbietet das Hessische Waldgesetz. Es musste einen förmlichen Antrag bei der Oberen Forstbehörde geben. Und die Hauptrolle bei diesem Antrag spielt Achim Frede, der nicht nur Fachlicher Leiter des Naturschutzgroßprojekts Kellerwald-Region ist, sondern auch Abteilungsleiter des Nationalparks Kellerwald-Edersee. Frede begründet den Großkahlschlag ausführlich auf zwei eng bedruckten DIN-A4-Seiten. Es ist ein schier unglaubliches Dokument.

Ich beginne heute mit dem ersten Kapitel eines Artikels, der sich mit diesem Dokument auseinandersetzt. Das Kapitel widmet sich Fredes Zusammenarbeit mit dem Forstamt Jesberg und der Größe des Kahlschlags. Und wundern Sie sich bitte nicht, aber – nimmt man die Aussagen der Beteiligten ernst, ist der Kahlschlag eigentlich viel zu klein: Antrag auf Kahlschlag am Wüstegarten durch Achim Frede.