35 € Verwarngeld wegen Verstoß gegen Wegegebot

Ende Januar wurde ich von der Nationalparkverwaltung Eifel wegen einer Ordnungswidrigkeit schriftlich verwarnt: Ich habe gegen das Wegegebot verstoßen, als ich zur größten Buchenwald-Naturwaldzelle im Nationalpark gewandert bin. Die für das Wegekonzept Verantwortlichen haben das Kunststück fertiggebracht, den 170jährigen Buchenwald komplett zur verbotenen Zone zu erklären. Lesen Sie hier meinen Bericht und den Originaltext der Verwarnung:

35 € Verwarngeld wegen Verstoß gegen Wegegebot