Durchforstung im Seckbornsgrund

Beschreibung der Durchforstung

Der zuständige Revierleiter ist Dietmar Raab. ((Holzrücken mit Pferdekraft, Göttinger Tageblatt vom 7. März 2011)) Im Frühjahr 2013 hat er auf einer Fläche von 3,5 ha eine Auslesedurchforstung durchgeführt: Er hat Z-Bäume ausgezeichnet ((Die Z-Bäume tragen ein gelbes Band um ihren Stamm.)) und Bedränger markiert, die anschließend gefällt wurden. Derartige Durchforstungen werden erst durchgeführt, wenn die Bäume einen astfreien Stamm von 6-8 m haben. ((6 m ist die doppelte Furnierlänge.))

Es gibt zwei Kriterien für Z-Bäume:

  1. Vitalität
  2. Qualität.

zu 1:
Der Z-Baum muss zur Kraftschen Baumklasse 1 oder 2 gehören ((siehe Lexikonartikel Baumklasse)). Er muss also vorherrschend oder herrschend sein.

zu 2:
Der Z-Baum muss eine hohe Qualität haben: er darf beispielsweise keine Zwiesel haben und sein Stamm darf nicht krumm sein.

Es besteht kein Zwang, eine vordefinierte Anzahl von Z-Bäumen auszuzeichnen. In diesem Bestand waren es 30-40 pro Hektar. Es müssen nicht 100-140 pro ha sein wie bei den Niedersächsischen Landesforsten ((Schutz und Nutzung von Buchenwäldern, Folie 10)). In manchen Beständen des Göttinger Stadtwalds sind es vielleicht 50-60, in anderen sogar nur 5-10.

Gefällt werden nur echte Bedränger. Sie müssen die gleiche Vitalität wie der Z-Baum haben. Das bedeutet, sie müssen zur gleichen Kraftschen Baumklasse wie der Z-Baum gehören. Nur dann werden sie gefällt, wenn sie in die Krone des Z-Baums hineinwachsen. Dies führt zu minimalen Eingriffen: Auf den 3,5 ha wurden nur 50,48 Efm entnommen, macht pro ha gerade einmal 14 Efm. Das entspricht 17,5 Vfm und liegt damit unter dem Zuwachs von 2 Jahren, der 19,6 Vfm (= 2 x 9,8) beträgt. Ein solcher vorsichtiger Eingriff minimiert auch das Risiko von Fäll- und Rückeschäden. ((Michael Nill, Ulrich Kohnle und Udo Hans Sauter, Rindenschäden bei der Holzernte, Forstarchiv 82, 216 – 224))

Zum Thema Durchforstung siehe auch den Artikel: Durchforstung in der Ritzerau im Stadtwald Lübeck

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