Beschwerden und Anfragen

Das Holz wurde “einzelstamm- oder gruppenweise entnommen”

Laut Püttmann wurden die Buchen “einzelstamm- bis gruppenweise entnommen. Nirgendwo besteht der Eindruck einer flächigen Entnahme aller Buchen.”

“einzelstammweise” Baumentnahme mit einem “Höchstmaß an Naturschutz”

 

Püttmann könnte auch Klartext reden: “Jetzt regen Sie sich mal nicht so auf! Ist doch alles nicht so schlimm! Das ist kein Kahlschlag. Die Bäume wurden doch nur einzeln oder in Gruppen entnommen.” Das Problem ist: Man kann auch mit “einzelstammweiser” Baumentnahme einen Wald völlig verwüsten. Hier ein Einzelstamm, dort ein Einzelstamm und da noch einer – und schnell reden wir über riesige Mengen Holz. Stellen Sie sich vor, auf 2 Hektar stehen 200 Buchen: Alle in einem Abstand von 10 m. Wenn der Förster die Hälfte der Fläche völlig kahlschlägt, entnimmt er 100 Buchen “flächig” und verstößt gegen die Kahlschlagobergrenze von 0,5 ha des Landschaftsplans. Fällt der Förster dagegen auf der ganzen Fläche jeden zweiten Baum, kann er völlig zu Recht behaupten, er habe die Bäume “einzelstammweise” gefällt und die Buchen nicht “flächig” entnommen. 100 Buchen wurden aber in beiden Fällen abgeholzt.

Genauso führt es in die Irre, wenn Förster von “gruppenweiser” Baumentnahme reden: Eine Gruppe ist für einen Förster nämlich die Anzahl der Bäume, die auf einer Fläche mit dem Durchmesser einer Baumlänge wächst. Da Bäume 40 m hoch werden können, macht das eine Fläche von 1.260 m2 oder 0,13 ha aus. Das zählt aber nicht als “flächige” Entnahme. Sogar der FSC erlaubt Kahlschläge bis zu 0,3 ha (siehe FSC-Waldflyer).

“gruppenweise” Baumentnahme “zum Wohle der Gesamtgesellschaft”

 

Ein viel besseres Maß dafür, wie stark ein Eingriff in den Wald ist, sind Angaben zum Holzvorrat und zum Hiebsatz: Wie viel Vfm Holz wuchs vor den Fällungen auf einem Hektar? Wie viel Vfm fielen der Kettensäge zum Opfer? Sehr hilfreich sind auch Zahlen zu dicken alten Bäumen und zu den erzielten Holzpreisen. Dann wären Vergleiche möglich mit vorbildlich wirtschaftenden Betrieben wie z. B. in Göttingen, Lübeck, Langula oder Kammerforst. Genau diese Zahlen rückt das Regionalforstamt Ruhrgebiet aber nicht heraus (siehe Vorläufige Antwort von Reinhart Hassel).

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