123 € Bußgeld für Schneelochweg

Erläuterung des gesetzlichen Hintergrunds

Der Bußgeldbescheid bezieht sich auf § 6 (1) 1 ((Paragraph 6 Absatz 1 Satz 1)) des Gesetzes über den Nationalpark Harz (Sachsen-Anhalt). Der Satz lautet:

“Das Betreten des Nationalparks ist nur auf entsprechend kenntlich gemachten Wegen, Loipen und sonstigen Flächen erlaubt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.”

Das bedeutet, dass Sie alle Wege nicht betreten dürfen, die nicht mit Wegweisern oder Wegmarkierungen ausdrücklich gekennzeichnet sind. Wenn Sie z. B. einen Forstweg gehen, der unmarkiert ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, selbst wenn auf diesen Forstweg vor kurzem noch ein tonnenschwerer Forstrückeschlepper gefahren ist. Denn laut § 7 (3) 1 Nr. 6 fallen “Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietes, die von der Nationalparkverwaltung durchgeführt oder veranlasst werden” ausdrücklich nicht unter die “Beschränkungen des Betretensrechts”.

Der Bußgeldbescheid verweist zusätzlich auf § 21. Dieser regelt die Ordnungswidrigkeiten. Im Absatz 1 Nummer 1 steht:

“Ordnungswidrig handelt, wer, ohne dass dies durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes zugelassen ist, vorsätzlich oder fahrlässig den Nationalpark betritt, […]”

Bei mir kamen erschwerend der Vorsatz und die Wiederholungen hinzu. Strafmildernd allerdings wirkt sich aus, dass mir keine Handlungen vorgeworfen werden, “die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern”. [§ 7 (1)] Auch wird mir nicht vorgeworfen, gegen das Verbot “zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen der Schutzgüter des Nationalparks” verstoßen zu haben. [§7 (2)] Dazu zählen z. B. wild lebende Tiere zu stören, Lärm zu machen oder Hunde frei laufen zu lassen.

Ein wenig peinlich für die Nationalparkverwaltung ist allerdings, dass ich nicht von einem Ranger der Nationalparkwacht erwischt wurde. Ich habe mich gewissermaßen selbst angezeigt durch meine ausführlichen Wanderberichte.

Wie man gegen das Wegegebot verstößt und dabei straffrei ausgeht, das führt die Bürgerbewegung zum Schutz des Bayerischen Waldes vor: Die Pflanzaktion der Bürgerbewegung.

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