Die Pflanzaktion der Bürgerbewegung

Rechtsbruch ohne Konsequenzen

Der erstaunte Nationalparkleiter Karl-Friedrich Sinner hat keinerlei rechtliche Schritte gegen den Rechtsbruch der Bürgerbewegung eingeleitet. Hubert Wachter, Leiter der Abteilung Zentrale Dienste in der Nationalparkverwaltung, erklärt auf telefonische Nachfrage, dass seinerzeit zwar ein Rechtsanwalt um Rat gefragt wurde. Dieser habe aber erklärt, dass ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg habe. Eine steile Behauptung, wo die 100 Teilnehmer an der Pflanzaktion gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen.

Der Kahlschlag in der Waldabteilung Sulzschachten liegt 1,5 km nordöstlich des Großen Falkenstein in der Entwicklungszone 2 a. Der dortige Hochlagenwald steht unter dem besonderen Schutz des § 14 der Nationalparkverordnung:

(1) Der Hochlagenwald hat besondere Schutzfunktionen für den Wasserhaushalt und ist als genetisches Potential einer autochthonen Kaltklimafichtenrasse der Mittelgebirge schützenswert.
(2) Durch geeignete naturnahe Maßnahmen der Walderhaltung und Walderneuerung ist der Hochlagenwald in seiner Substanz zu erhalten und in seiner Funktion zu sichern.

Pflanzaktionen durch pensionierte Forstdirektoren, Bürgermeister und Stadträte gelten für gewöhnlich nicht als geeignete naturnahe Maßnahmen. Der Hochlagenwald zählt zu den Kerngebieten des Nationalparks (siehe Anlage zur Verordnung vom 10.05.2013 zur Änderung der Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald). ((Die Anlage datiert zwar von 2013. Der Hochlagenwald galt allerdings auch 2010 schon zum Kerngebiet.)) Dort gilt § 1 (1) der Verordnung über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald, der da lautet:

“Es ist verboten, die […] Kerngebiete des Nationalparks Bayerischer Wald zu betreten […].”

Hinzu kommen zwei Paragraphen der Nationalparkverordnung:

§ 9 (1) Nr. 4

Im Nationalpark ist jede Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der Landschaft oder ihrer Bestandteile verboten. Insbesondere ist es verboten, […] Pflanzen einzubringen […]

§ 9 (4) Nr. 9

Verboten ist es […] organisierte Führungs- und Wanderveranstaltungen durchzuführen […]

Die Ordnungswidrigkeit war klar und eindeutig. Die Tat erfolgte kollektiv, vorsätzlich und in genauer Kenntnis der Rechtslage. Demmelbauer, Probst und Stangl hätten gegen den Bußgeldbescheid vermutlich nicht auf verminderte Zurechnungsfähigkeit plädiert. Sogar einen öffentlichen Aufruf im Bayerwaldboten hatte es vorab gegeben. ((siehe ein Bild der Zeitungsanzeige auf der Homepage der Bürgerbewegung)) Auch an Beweismaterial und Zeugen hat es nicht gemangelt: Presse, Funk und Fernsehen waren zum kalkulierten Rechtsbruch eingeladen. Auf ihrer Homepage präsentiert die Bürgerbewegung immer noch Fotos, wie “Jung und Alt” fröhlich mitten durch die Kernzone marschieren. ((siehe Aktionen – Pflanzaktion am 5. September 2010))

Mit Vernunft ist die Beißhemmung von Nationalparkchef Sinner nicht zu begreifen. Seit seinem Amtsantritt am 1. April 1998 hatte ihm die Bürgerbewegung das Leben so schwer wie möglich gemacht. Im Aufsatz “Kyrill – Waldzerstörer oder belebendes Naturereignis” aus dem Jahr 2007 zählt Sinner nicht weniger als 15 Lügen auf, mit denen die Bürgerbewegung “populistische Stimmungsmache” gegen den Nationalpark und seine Person betreibt. ((Unser Wilder Wald, Nummer 21, S. 2)) Am 30. April 2011, keine acht Monate nach der Pflanzaktion, würde er in Rente gehen. Wenigstens ein einziges Mal hätte er gegenüber dem Karnevalsverein zum Schutz des Bayerischen Waldes die Härte zeigen können, die er 13 Dienstjahre lang gegenüber dem Borkenkäfer gezeigt hat: Am Ende wird Sinner unfassbare 1.182.079 Festmeter Fichtenholz ((Holzeinschlag von 1998 bis 2010, siehe Offizielle Zahlen zum Holzeinschlag im Nationalpark Bayerischer Wald)) eingeschlagen haben, um den Käfer zu bekämpfen. Das reicht nicht, wird Demmelbauer sagen, und dabei in die Kamera lächeln.

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