Wildnisgebiete verfassungswidrig!

Ein Hauptgegner der Sperrung des Wolfsschluchtwegs ist der Witthüs-Verein. Der Verein hat die Anwaltskanzlei Dombert mit einem Gutachten beauftragt und das kommt zu folgendem, geradezu sensationellen Schluss:


Praktisch alles, was das NRW-Umweltministerium in Porta Westfalica gemacht hat, ist laut Gutachten entweder illegal oder verfassungswidrig: “nach einhelliger Auffassung”! Vermutlich glauben die Gegner, dass im Umweltministerium nun Heulen und Zähneklappern herrscht und im Wildnisgebiet schon bald die Motorsägen kreischen! Über die scheinbare juristische Sensation berichtet das Mindener Tageblatt am 16.5.2020. Außerdem fordert Stadtheimatpfleger Wiese die Fällung aller Megagefahrenbäume. Lesen Sie hier mein neues Kapitel: 16.5.2020 – der siebte Artikel des MT zur Sperrung.