Chronologie der Aufhebung des GLB

“Ob die Natur in dem 775 Hektar großen Gebiet tatsächlich schützenswert ist, kann ich nicht beurteilen. Schließlich bin ich kein Biologe.“
Steffen Vogel (MdL CSU) ((Ausschlaggebend sind rechtliche Gründe, Mainpost vom 2.12.2014))

Einleitung

Am 16. April 2014 richtete der Bamberger Landrat Dr. Günther Denzler den 775 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil “Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst”  ein. Am 10. August 2015 hob die Umweltministerin Ulrike Scharf das Schutzgebiet wieder auf. Dies ist die Chronologie der Ereignisse, die zur Aufhebung führten.

Ulrike Scharf 2015
Ulrike Scharf (CSU, Umweltministerin)

Die Gegner des Geschützten Landschaftsbestandteils (im folgenden abgekürzt mit GLB) stritten mit dessen Befürwortern nicht über die Schutzwürdigkeit oder Schutzbedürftigkeit des GLB, wie man es vielleicht vermuten sollte. Nein – der Streit drehte sich fast ausschließlich um juristische Aspekte. Deshalb sei zu Anfang der § 29 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zitiert:

“Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.”

Die Chronologie ist nach Jahren geordnet:

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