Rothirschzucht im Eggegebirge

Einleitung

Kleinenberg ist ein Dorf im Kreis Paderborn am Südrand des Eggegebirges. Seit Jahren beschweren sich dort die Landwirte über Rothirsche, die ihre Äcker kahl fressen und zertrampeln. Nun ist der Streit so eskaliert, dass sogar der Umweltminister vor Ort war. Am 11. September zitiert die Printausgabe ((Die Online-Version ist leider erheblich gekürzt: Umweltminister Remmel will Streit um Wild-Schäden in Lichtenau beilegen)) der Neuen Westfälischen Johannes Remmel mit den Worten:

“Wildschäden gibt es in vielen Regionen, ich habe aber noch nie gesehen, dass Landwirte ihre Felder mit Zäunen vor Wild schützen müssen. […] Wir müssen dringend eine Lösung für das Problem finden, denn die Schäden im Wald und auf den Feldern können in die Millionen gehen.”

Der Minister drückt sich sehr diplomatisch aus. Denn es geht nicht nur um ein “Problem” oder einen “Streit” zwischen Jägern und Bauern. Offenbar wurde in der Egge jahrelang gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen. Zahlen zu den Rothirsch-Beständen waren falsch und Aufsichtsbehörden überfordert. Mehreren Bauern, die öffentlich die Jäger kritisierten, wurden die Zäune zerschnitten, so dass die Kühe frei herumliefen, und ihre Silageballen wurden zerfetzt. ((persönliche Mitteilung von Landwirt Stephan Böddeker))
Ich gliedere meinen Bericht über die Hirschmast in der Egge in sieben Kapitel:

  1. Die Rotwild-Hegegemeinschaft Egge-Teutoburger Wald – Senne
  2. 12 Hirsche auf 100 ha
  3. Falsche Zahlen der Hegegemeinschaft
  4. Verstöße gegen das Bundes- und Landesjagdgesetz
  5. Ausreden und Schuldzuweisungen
  6. Anzeige gegen Forstbeamte
  7. Weiterführende Links

1. Die Rotwild-Hegegemeinschaft Egge-Teutoburger Wald – Senne

2008 feierte die Rotwild-Hegegemeinschaft Egge – Teutoburger Wald – Senne ihr 50jähriges Jubiläum mit einer Trophäenausstellung. Festredner war Dr. Michael Petrak, Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung, die damals zum Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gehörte. Über dessen Festrede weiß die Regionalzeitung der Stadt Lichtenau erstaunliches zu berichten:

“Primäres Anliegen sei es, dem Wild mehr Raum, Ruhe und Tagaktivität zu verschaffen. Das sichere ungestörte Äsen bringe Sicherheit für das Wild und ermögliche die Erlebbarkeit für den Menschen.” ((Raum und Ruhe machen Wild erlebbar, Rundblick Lichtenau vom 18. September 2008))

Der Wunsch des sogenannten “Jagdwissenschaftlers” ((siehe den Wikipedia-Eintrag zu Michael Petrak)) ist nur wenige Jahre später in Erfüllung gegangen: Mittlerweile ist die Erlebbarkeit vor allem für die Landwirte der südlichen Egge ermöglicht worden. Regelmäßig können sie Rudel von 70 – 80 Hirschen am Tage beim sicheren und ungestörten Äsen auf ihren Feldern beobachten. ((siehe Zu viel Rotwild in Kleinenberg?, in: Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe, 46/2014 und Zu viele Hirsche im Eggegebirge, in: Neue Westfälische vom 26. November 2014)) Das Foto der Regionalzeitung zeigt Petrak (5. v. r.) inmitten von Jagd- und Verwaltungsfunktionären aus der Region. Ebenfalls abgelichtet sind zwei weitere hohe Forstbeamte: der Leiter des Bundesforstamts Senne, Forstdirektor Wolf-Christian Delius ((siehe den Eintrag im deutschen Jagdlexikon)) (3. v. r.), und direkt daneben Forstdirektor Andreas Becker (2. v. r.), Leiter des Gemeindeforstamt Willebadessen und gleichzeitig der vom Land beauftragte Rotwild-Sachverständige. ((siehe Zu viele Hirsche im Eggegebirge, Neue Westfälische vom 26. November 2014))

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2. 12 Hirsche auf 100 ha

Unabhängige Experten haben die Hirsche im Bereich der südlichen Egge gezählt: Auf nur 6.400 ha leben 750 – 950 Hirsche. ((siehe die beiden vorzüglich recherchierten Artikel von Frank-Christian Heute: Zu viele Hirsche in der Egge, in: Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, 2. Juli 2015, und Täglich grüßt der Rothirsch, in: Landwirtschaftliches Wochenblatt 27/2015, S. 2 f.)) Das sind umgerechnet rund 12 Hirsche pro 100 ha. Nimmt man den höheren Wert 950, kommt man sogar auf 15 Hirsche pro 100 ha.

Die südliche Egge ist Teil des 51.000 ha großen Rotwild-Bewirtschaftungsbezirks “Eggegebirge – Teutoburger Wald – Senne”. Eine 20 Jahre alte Verordnung des Umweltministeriums aus dem Jahr 1995 mit dem Titel „Zielbestände für Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild, Sikawild, Damwild und Muffelwild“ schreibt den Bestand des gesamten Bewirtschaftungsbezirks verbindlich vor: 600 Hirsche. ((siehe Zielbestände, S. 2)) Das entspricht einer Dichte von 1,2 Hirschen pro 100 ha – also zehnmal weniger als dort heute gezüchtet werden. Im Bereich der südlichen Egge dürften nur 77 Tiere vorkommen. So viele stehen aber heutzutage allein in einem einzigen Rudel auf den Feldern der Bauern – und zwar regelmäßig und tagsüber.

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3. Falsche Zahlen der Hegegemeinschaft

Die Verantwortung für die Jagd im Bewirtschaftungsbezirk hat die oben erwähnte Rotwild-Hegegemeinschaft Egge – Teutoburger Wald – Senne. Ihr Vorsitzender hieß bis 2015 Wolfhard Sodemann, pensionierter Forstamtmann, ehemaliger Leiter des Forstamts Hardehausen in Lichtenau-Kleinenberg und “großer Freund der Hirsche”. ((Zu viele Hirsche im Eggegebirge, Neue Westfälische vom 26. November 2014)) Stellvertretender Vorsitzender war der oben bereits erwähnte Forstdirektor Wolf-Christian Delius. Die Hegegemeinschaft hat jahrelang viel zu niedrige Zahlen zu den Rothirschbeständen vorgelegt:

“… die Bestandsermittlung erfolgte auf groben Schätzungen und ungenauen Zählmethoden, wie dem bloßen ‘Rumfahren’ mit dem Auto in der Dämmerung oder der Spurensuche im Schnee. […] Folglich wurden Jahr für Jahr viel zu niedrige Abschusspläne ausgegeben, die man auf Grundlage der fiktiven, auf unbrauchbaren Schätzungen basierenden Zahlen ausarbeitete.” ((Frank-Christian Heute, Täglich grüßt der Rothirsch, Hervorhebungen von mir))

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4. Verstöße gegen das Bundes- und Landesjagdgesetz

Wildschäden von 5.500 € auf einem 5,75 ha großen Weizenfeld ((siehe Zu viel Rehwild in Kleinenberg?)) verstoßen gleich gegen mehrere Paragraphen des Bundesjagdgesetzes. In § 1 (2) heißt es:

“Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.”

Und § 21 (1) unterstreicht noch einmal:

“Der Abschuß des Wildes ist so zu regeln, daß die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden.”

Eine entscheidende Rolle spielt die untere Jagdbehörde. Das bis Mai 2015 gültige alte Landesjagdgesetz führte in § 22 zur Abschussregelung aus:

(1) Der Jagdausübungsberechtigte hat der unteren Jagdbehörde […] einen Abschussplan für Schalenwild […] einzureichen. […]

Jagdausübungsberechtigt war die Jagdgenossenschaft Kleinenberg. ((siehe Schäden durch Rotwild stehen im Fokus, Neue Westfälische vom 7. November 2014)) Landwirt Stephan Böddeker bestreitet in einem Telefonat mit mir, ((Das Gespräch fand am 14. September 2015 statt.)) dass die Genossenschaft irgendwelche Abschusspläne eingereicht hat. So fehlen ihre Unterschriften auf den Abschussplänen der letzten Jahre. Er vermutet, dass der Jagdpächter Rudolf Meier die Pläne selbst aufgestellt hat und diese dann von der unteren Jagdbehörde in Paderborn genehmigt worden sind. Der Leiter der unteren Jagdbehörde ist Herr Bühlbecker. Böddeker und andere Jagdgenossen fühlen sich von der unteren Jagdbehörde “im Stich gelassen”. ((Zu viele Hirsche im Eggegebirge, Neue Westfälische vom 26. November 2014))

Aber nicht nur die fehlenden Unterschriften sind ein Gesetzesverstoß. Auch § 22 (4) des alten Jagdgesetzes wurde nicht beachtet:

(4) […] ist insbesondere bereits eingetretenen oder zu erwartenden Wildschäden nicht hinreichend Rechnung getragen, so wird der Abschussplan durch die untere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Forstbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat festgesetzt. Die Festsetzung hat so zu erfolgen, daß eine nachhaltige Verringerung des Wildbestandes auf eine tragbare Wilddichte gewährleistet ist. […]

Gespannt darf man sein, wie sich zukünftig der neu in den § 22 eingefügte Absatz 5 des neuen Ökologischen Jagdgesetzes auswirkt:

“Zur Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden hat die Forstbehörde in regelmäßigem Turnus von drei bis fünf Jahren ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder (Verbissgutachten) zu erstellen.”

Das Verbissgutachten muss laut § 22 (4) a) bei den Abschussplänen berücksichtigt werden.

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5. Ausreden und Schuldzuweisungen

Glaubt man den Jägern, ist die Rotwildjagd “extrem schwierig”. ((Printausgabe der Neuen Westfälischen vom 11. September 2015)) Claudius Rudolphi, Geschäftsführer der Kreisjägerschaft Paderborn erklärt, warum:

“Effizient jagen können private Jäger auf Feldern nicht, da die Nachtjagd verboten ist und die Tiere sich tagsüber in den Wald zurückziehen.” ((ebd.))

Warum das Bundesjagdgesetz in § 19 Absatz 1 Nummer 4 die Nachtjagd verbietet, ist einem Laien mit Vernunftgründen nicht mehr zu erklären: Angeblich können Geschlecht und Alter nachts nicht erkannt werden. ((siehe den Artikel über das Nachtjagdverbot im Deutschen Jagdlexikon)) Wahrscheinlich verbietet das Bundesjagdgesetz auch den Gebrauch von Nachtsichtgeräten und fordert eine schriftliche Einverständniserklärung des Hirschen zu seinem Abschuss.

Im Wald dürfen laut Rudolphi die Mitglieder der Kreisjägerschaft nicht jagen. Er reicht den Schwarzen-Peter an die Landesförster weiter. Die aber weisen ebenfalls jede Schuld von sich:

“Nach Angaben des Landesbetriebs Holz und Wald NRW (sic!) wurde die Abschussquote für Rotwild in den vergangenen Jahren massiv erhöht. Vor fünf Jahren wurden rund 50 Stück Rotwild erlegt. ‘In diesem Jahr geht es um 243 Tiere, und wir hoffen, dass wir den Wert um 30 Prozent erhöhen können’, sagt Blaschke.” ((Printausgabe der Neuen Westfälischen vom 11. September 2015))

Sie bemühen sich. Aber Landwirt Böddeker wirft Jägern und Förstern vor, “lediglich eine weitere Ausbreitung zu verhindern” ((ebd.)) statt den Bestand wirksam zu reduzieren. Für 2015 sieht der Abschussplan nur 800 Hirsche vor. Dabei wurden bereits 2013 769 Hirsche zur Strecke gebracht. ((siehe die Abbildung zur Streckenentwicklung seit 2004 in Täglich grüßt der Rothirsch))

Aber: Nicht die Jäger sind schuld, sondern Kyrill! Das meint zumindest der Leiter des Forstamts Hochstift, Roland Schockemöhle:

Er erklärt, “dass sich nach dem Jahrhundertsturm Kyrill im Jahr 2007 die Lebensbedingungen des Rotwilds wegen der vielen Waldaufwuchsflächen stark verbessert hätten. Die Tiere hätten dadurch mehr Deckung und Äsung gefunden.” ((Zu viele Hirsche im Eggegebirge, in: Neue Westfälische vom 26. November 2014))

Waldaufwuchsflächen hört sich besser an als Sturmwürfe im Fichtenstangenforst. Kyrill hat fast ausschließlich Fichtenplantagen umgeworfen. Dass es in der Egge und im Teutoburger Wald so viele davon gibt, liegt wiederum an den unnatürlich hohen Wildbeständen. Denn diese verbeissen gnadenlos jeden jungen Laubbaum. Warum Hirsche auf Windwürfen ohne Bäume “mehr Deckung” finden, wie Schockemöhle behauptet, muss ich als Laie nicht verstehen. Ich muss auch nicht verstehen, warum die Förster noch drei Jahre nach Kyrill nur 50 Hirsche geschossen haben ((siehe das vorletzte Zitat aus der Printausgabe der Neuen Westfälischen vom 11. September 2015)) und dabei zusahen, wie die Hirsche den aufwachsenden Wald auffraßen.

Andreas Becker, der bereits in der Einleitung erwähnte Rotwild-Sachverständige, scheint von der Äsung auf “Waldaufwuchsflächen” nicht so überzeugt zu sein. Er geht davon aus, dass die Hirsche im Wald Hunger leiden:

“Wenn die Tiere im Wald nichts mehr zu beißen haben, dann gehen sie auf die Felder.” ((Zu viele Hirsche im Eggegebirge, in: Neue Westfälische vom 26. November 2014))

Vielleicht meint er aber auch, dass die Hirsche erst den Wald und dann die Felder kahl fressen. Der Rotwild-Experte gab übrigens noch im November 2014 erstaunlich freimütig zu, dass er nicht wisse, wie viel Hirsche in der Südegge leben. Er schätzte die Zahl damals auf 500. Da lagen die Landwirte mit ihrer Vermutung, es seien 1.000 Tiere, weit näher an der Wahrheit als er. ((ebd.))

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6. Anzeige gegen Forstbeamte

Mit welch harten Bandagen die Jäger in der Egge mittlerweile kämpfen, beweist die Anzeige eines Vorstandsmitglieds der Rotwild-Hegegemeinschaft gegen zwei Forstbeamte des Landesbetriebs:

“Ihnen wird vorgeworfen, bei ‘Gatterjagden’ in umzäunten Gebieten gegen den Tierschutz und jagdethische Grundsätze verstoßen zu haben.” ((NRW-Forstbeamte sollen illegal gejagt haben, WAZ vom 18. August 2015))

Der Blog Natürlich Jagd empört sich über ein angebliches “Gemetzel im Gatter”:

“Dabei soll Wild ohne realistische Fluchtchance rücksichtslos in einem quasi geschlossenen Gatter gehetzt und niedergemetzelt worden sein.” ((Vorwurf: Gemetzel im Gatter))

Der Justitiar des Landesjagdverbandes Hans-Jürgen Thies behauptet in einem Gutachten für die Staatsanwaltschaft Paderborn, es handele sich um einen „groben Verstoß gegen die Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit […] So etwas macht ein deutscher Jäger nicht.“ Und der Präsident des Landesjagdverbandes, Ralph Müller-Schallenberg, lässt sich mit den Worten zitieren:

„Schießwütige Feudalherren hätten ihre Freude an Remmels höchsten Forstbeamten.“ ((NRW-Forstbeamte sollen illegal gejagt haben, WAZ vom 18. August 2015))

Die Vorwürfe sind grotesk und stehen in überhaupt keinem Verhältnis zu dem, was tatsächlich geschehen ist: Ort der Jagd war eine riesiges Gelände von 140 ha. Es befindet sich auf dem Versuchs- und Prüfgelände der IABG. Auf dem Gelände wird mit Sprengstoff experimentiert und deswegen ist es vollständig eingezäunt. Nur an zwei Durchlässen kann das Wild hinein oder heraus. Bei der ersten Jagd am 8. November 2014 wurden von acht Hochsitzen insgesamt acht Schüsse abgegeben und dabei nur vier Hirsche und drei Rehe erlegt. Das Wild wurde nicht etwa mit Hunden gehetzt, sondern vier Jäger taperten auf dem Riesengelände herum und bemühten sich, das Wild aufzuscheuchen. Nur ein Viertel der Hirsche wurde erwischt. Denn auf dem Gelände leben schätzungsweise 17 Hirsche, wenn man eine Wilddichte von 12 Tieren pro 100 ha zugrunde legt (siehe oben). Bei einer zweiten Jagd am 20. Dezember 2014 wurde nicht ein einziges Tier geschossen. Bei dieser Jagd nahm auch Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebs, teil. Allein die Anwesenheit macht Thies ihm zum Vorwurf:

“Schon die Absicht dieser Form der Jagdausübung sei unabhängig vom Erfolg äußerst verwerflich.” ((Vorwurf: Gemetzel im Gatter))

Der Landesjagdverband verzeiht dem grünen Umweltminister sein Ökologisches Jagdgesetz nicht und er verzeiht Forstamtsleitern wie Roland Schockemöhle die Erhöhung der Abschusszahlen in der Südegge nicht.

Die Neue Westfälische entblödet sich am 11. September 2015 nicht, die abstrusen Vorwürfe der Landesjägerschaft unkommentiert abzudrucken:

“Zwei Forstbeamten wird vorgeworfen, bei einer Gatterjagd […] in einer lückenlosen Einzäunung zusammen mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl anderer Jäger gezielt an zwei Durchlässen Rotwild geschossen zu haben. Das Wild habe keine Fluchtmöglichkeit gehabt.”

Ein deutscher Jäger braucht eine schriftliche Erklärung des Hirsches, dass dieser mit seinem Abschuss einverstanden ist.

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7. Weiterführende Links