Reise ans Ende der Nacht

Schluss

Am 6. November 2023 hat der Rat der Stadt Warstein einem neuen Jagdnutzungskonzept zugestimmt.1siehe Bürgerinfosystem – 26. Sitzung des Rates – Top 13 Die Unterschiede zwischen dem alten und neuen Konzept sind erheblich.2siehe Synopse Jagdnutzungskonzept 2018 vs. 2023 In der Beschlussvorlage3siehe Beschlussvorlage 0095/2023 lesen wir:

„Die Verpachtung ist aktuell auf 70 % der Fläche die Hauptnutzungsart im Stadtwald Warstein. […] Gerade die Auswahl der Pachtpartner ist besonders wichtig, da ein Pachtvertrag eine langfristige Bindung der Vertragspartner zur Folge hat. Eine außerordentliche Kündigung ist im Falle eines schwierigen Verhältnisses zwischen Verpächter und Pächter nur schwer durchsetzbar und ein Rechtsstreit kann die Folge sein. Bei einer Bindungszeit von mind. 5 Jahren verstreicht dadurch wertvolle Zeit, in der das Wachstum der Wiederaufforstungskulturen durch Verbiss-, Fege- sowie Schlagschäden langfristig geschädigt werden.“

Ich vermute, dass die Jagd am Niekopf verpachtet war. Des weiteren vermute ich, dass das Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter „schwierig“, aber eine außerordentliche Kündigung nicht durchsetzbar war. So verstrich „wertvolle Zeit“ und das Wachstum der Pionierbäume ist durch Verbiss „langfristig geschädigt“ worden.

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