Blick vom Köppelturm – 4 Jahre nach den Kahlschlägen
Das folgende Video wurde von der Aussichtsplattform des Köppelturms am 22. September 2025 gedreht:
Die Fotos 1-12 wurden ebenfalls von der Plattform aus aufgenommen. Um besser zu verstehen, was fotografiert wurde, zeige ich zuerst eine Karte von Openstreetmap mit Markierungen, die ich im Folgenden brauchen werde:
OpenStreetMap, Lizenz: Open Database Licence (ODbL) Foto 1 – Der Blick geht nach Norden. Links ist ein asphaltierter geschlängelter Wanderweg zu sehen, der in der Karte mit a markiert ist. Foto 2 – Derselbe geschlängelte Wanderweg unmittelbar nördlich des Turms in stärkerer Vergrößerung. Foto 3 – Die Fläche links (=westlich) des geschlängelten Wanderwegs. Foto 4 – Noch ein Stückchen weiter links der Fläche von Foto 3. Foto 5 – Nun schwenkt der Fotoapparat weiter zur Fläche rechts des geschlängelten Wanderwegs. Auf der Karte mit b markiert. Eine Orientierungshilfe sind die Dürrständer; es sind dieselben wie im Foto 1. Foto 6 – Der Blick geht nach Südwesten. Im Hintergrund ist der Fernmeldeturm der Ortsgemeinde Hillscheid zu sehen. Er trägt den gleichen Namen wie der Berg direkt daneben: „Alarmstange“. In der Karte ist er mit d markiert. Die Alarmstange liegt an der nordwestlichen Grenze des FFH-Gebiets. Die Straße vorne rechts ist auf der Karte mit c markiert. Foto 7 – Dieselbe Blickrichtung wie Foto, aber etwas näher herangezoomt. In der Mitte biegt die vom Turm kommende Straße um 90° nach Osten ab. Die Biegung ist mit einem e markiert. Nach der Biegung markiert diese Straße die nördliche Grenze des FFH-Gebiets. Foto 8 – Noch einmal hineingezoomt. Sehr gut zu erkennen die im Foto schräg von links nach rechts verlaufenden Rückegassen. In Wirklichkeit laufen sie in südlicher Richtung. Foto 9 – Blick nach Westen, ähnlich wie Foto 6. Die mit c markierte Straße ist nach links gerückt. Im Hintergrund wieder die Alarmstange. Davor eine große Fläche mit Dürrständern: Markierung f. Foto 10 – Zoom auf die Dürrständer im Westen. Foto 11 – Blick nach Nordwesten. Markierung g. Foto 12 – Ahnlich Foto 11, 9 und 6.Die Strafanzeige erfolgte wegen großer kahlgeschlagener Flächen im FFH-Gebiet1siehe Strafanzeige S. 6, Verweis auf Anlage 1. Auf den Fotos 6, 7 und 8 sind solche Flächen zu sehen. Denn die sich von links nach rechts durch das Bild ziehende Straße markiert die nördliche Grenze des Schutzgebiets (Markierung G). Es sind also – unter anderem – die mit einem x markierten Flächen, weswegen Wohlleben und Ibisch damals das Forstamt Neuhäusel angezeigt haben.
x = geräumte Kalamitätsflächen im FFH-Gebiet, G = nördliche Grenze des FFH-GebietsDas letzte Foto auf dieser Seite wurde bei Markierung e aufgenommen und zeigt den Forstweg, der nach Westen hin Richtung Alarmstange verläuft. Er markiert die nördliche Grenze des FFH-Gebiets. Auf der linken Seite des Fotos sehen Sie also das FFH-Gebiet, auf der rechten Seite den Eschelbacher Markwald.2siehe Wanderkarte
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