Der Streit um den Wolfsschluchtweg – eine Provinzposse aus Ostwestfalen

15.4.2020 – der vierte Artikel des MT zur Sperrung

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat 199 Abgeordnete. Zwei davon erhielten einen Brief, in dem Gegner der Sperrung des Wolfsschluchtwegs sie um Hilfe bitten. Das ist dem MT einen großen Artikel wert. Am 15.4.2020 lautet die Schlagzeile von Lokalredakteur Dirk Haunhorst: Streit um den Wolfsschluchtweg – Landespolitiker schalten sich ein.

Bei den Landespolitikerinnen handelt es sich um Kirsten Korte von der CDU und Christina Weng von der SPD. Letztere gewann 2017 das Direktmandat im Landtagswahlkreis Minden-Lübbecke II, zu dem Porta Westfalica gehört.

Weng, Christina-1
Christina Weng

Kirsten Korte dagegen verpasste nicht nur den Wiedereinzug. Sie wäre auch nicht über die Landesliste in den Landtag eingezogen.

„Sie rückte […] für Andrea Milz nach, die zur Staatssekretärin im Kabinett Laschet ernannt worden war.“1Wikipedia

Die Wahlbeteiligung im Wahlkreis lag bei nur 60%. Weng erhielt 43%, Korte 33%.2Zahlen gerundet Streng genommen stimmte also nur jeder vierte im Wahlkreis für Weng und nur jeder fünfte für Korte.

Korte, Kristin-1
Kirsten Korte

Das sollte man über die beiden Politikerinnen wissen, die sich laut MT im Streit um den Wolfsschluchtweg „einschalten“. Wie die beiden sich einschalten, verrät Lokalredakteur Haunhorst nicht wirklich. Korte habe „inzwischen Kontakt zum zuständigen Ministerium gesucht“. Weng hat das auch getan und will wissen, „welche Beweggründe hinter der Schließung des Weges stecken und auf welcher Grundlage dies geschehen ist.“ Offenbar liest Weng nicht das MT; dort hätte sie es nachlesen können.

Aber Haunhorst geht es in seinem Artikel auch gar nicht um die beiden Landespolitikerinnen. Seine Schlagzeile ist irreführend. Denn ihm geht es viel mehr um den Brief, den die beiden erhalten haben. Abgeschickt hat ihn ein „Bündnis aus Politikern, Heimatpflegern und zertifizierten Landschaftsführern“. Bei den Landschaftsführern handelt es sich um „Lutz und Marisa Carta“. Lutz Carta taucht praktisch in jedem Artikel des MT zum Wolfsschluchtweg auf.3siehe 31.3.2020 – der zweite Artikel des MT zur Sperrung und 6.4.2020 – der dritte Artikel des MT zur Sperrung Ebenso wie „Stadtheimatpfleger Herbert Wiese“. Zum ersten Mal unter den Protestierenden sind dabei „Barkhausens Ortsheimatpfleger Reiner Müller“ und „Dr. Gerhard Franke, Vorsitzender des Kaiser-Denkmal-Fördervereins“. Von den Politikern „aus den Reihen von SPD, CDU, FDP und Grünen“ wird kein einziger namentlich genannt. Man erfährt nur, dass es „mehrere“ sind und dass sie aus Barkhausen kommen.

Sicherlich zählt Altbürgermeister Hilmar Wohlgemuth dazu. Eine Woche zuvor4siehe 6.4.2020 – der dritte Artikel des MT zur Sperrung hatte er dem MT genau dasselbe gesagt, was jetzt im Brief steht:

Mit der Sperrung „werde ein fast zwei Jahrzehnte alter Kompromiss aufgehoben, beklagen die Unterzeichner. Damals sei vereinbart worden, ‚diesen einmalig schönen und historisch wichtigen Wanderweg‘ offen zu halten. Auch seinerzeit habe es Bedenken wegen der Verkehrssicherungspflicht gegeben. ‚Über 18 Jahre sind diese Bedenken nicht Realität geworden‘, steht in dem Schreiben.“

Die Formulierung „einmalig schön und historisch wichtig“ dürfte auf Lutz Carta zurückgehen. Auch die Behauptung des Briefs, der Weg habe eine „kulturhistorische, umweltpädagogische und touristische Bedeutung für die Region“, ist Cartas Erfindung. Eine Woche zuvor hatte er davon gesprochen, der Weg sei „landschaftlich einmalig“ und habe „eine besondere, kulturhistorische Bedeutung“. In einem früheren Artikel sprach er von „einem der schönsten touristischen Wege in Porta“.5siehe 31.3.2020 – der zweite Artikel des MT zur Sperrung

Und noch etwas stammt von Carta: die Warnung des Briefs vor „wildem Tourismus“. Genau dasselbe hatte er schon eine Woche zuvor prophezeit.6siehe 6.4.2020 – der dritte Artikel des MT zur Sperrung Im Brief heißt es:

Der Weg „diene [..] als Ausgleichsweg für die steigende Anzahl der Besucher rund um das Denkmal. Bleibe dieser Wanderweg nicht für eine gelenkte Besucherführung geöffnet, drohe ‚wilder Tourismus‘, weil sich die Wanderer auf eigene Faust ihren Weg suchten und das Wildnisentwicklungsgebiet erheblich schädigten. ‚Dieses war bereits während der Renovierungsphase des Kaiser-Wilhelm-Denkmals erkennbar und ist durch die erneute Schließung des Weges ebenfalls zu befürchten.’“

Ganz davon abgesehen, dass diese Passage sich fast wie eine Drohung anhört – nichts davon stimmt. Meine Kritik dazu finden Sie hier. Heimatpfleger Wiese hatte im MT ähnliche Befürchtungen wie Carta geäußert: am 31.3.2020 forderte Wiese „Alternativen“ für den Wolfsschluchtweg und „neue Überlegungen für Wanderwege auf der Südseite des Wittekindsgebirges [sic!]“. Meine Kritik dazu finden Sie hier. Das Regionalforstamt hat völlig recht, wenn es auf Nachfrage des MT an folgendes erinnert:

„Schönheit und Besonderheit des Gebietes [sind] sowohl vom oberhalb verlaufenden Kammweg als auch von den unterhalb gelegenen Wegen am Südhang zu erleben.“

Es ist wirklich nicht „wilder Tourismus“, der „durch die erneute Schließung des Weges [..] zu befürchten“ ist.

Was stattdessen wirklich zu fürchten ist, das ist Halbbildung. Die Leute googlen „Verkehrssicherung“ und stoßen dabei zufällig auf irgendeinen Artikel, der von einem Doktor oder Professor oder sonstigen „Experten“ geschrieben wurde und sich wissenschaftlich anhört, weil darin etwas vom Bundesgerichtshof steht. Die Leute wähnen sich informiert und verkünden dann stolz:

„Im Übrigen habe der Bundesgerichtshof 2012 in einem Urteil festgestellt, dass keine Verkehrssicherungspflicht im Wald bei typischen Gefahren wie Ast- oder Windbruch bestehe.“

So steht es in dem Brief an die beiden Landespolitikerinnen. Problem gelöst, Verkehrssicherung überflüssig, Weg sofort wieder öffnen! Fast hat man den Eindruck, als glaubten die Briefschreiber, dass Förster dumm sind und dieses Urteil nicht kennen. So als ob Förster aus purer Bosheit Waldwege sperren würden. Dass Förster das BGH-Urteil kennen und trotzdem Gefahrenbäume fällen müssen, kommt den Briefschreibern offenbar nicht in den Sinn.

Es gibt mindestens drei Landesforsten, die sich in vorbildlicher Weise mit der Verkehrssicherungspflicht auseinandergesetzt haben. Alle drei gehen auch ausführlich auf das Urteil des BGH von 2012 ein:

Das Problem sind nicht die „typischen Gefahren“. Das Problem sind die sog. Megagefahrenbäume.7siehe dazu auch meinen ausführlichen Artikel Prozessschutz und Verkehrssicherung Das MT wird diesem Thema dankenswerterweise einen großen Artikel widmen.

Das Schlusswort des MT-Artikels über die Landespolitiker, die sich einschalten, hat weder Kirstin Korte noch Christina Weng, es hat Portas Bürgermeister Bernd Hedtmann:

„‚Ich hoffe, dass wir über die politischen Kanäle einen Kompromiss hinbekommen.‘ Zumindest müsse über eine Alternative zum Wolfsschluchtweg am Südhang des Wittekindsberges nachgedacht werden, meint Hedtmann.“

Damit übernimmt er fast wörtlich die Position von Stadtheimatpfleger Wiese, der ja ebenfalls „Alternativen“ forderte.“8siehe oben Beide scheinen Porta Westfalica nicht so gut zu kennen – Stadtbürgermeister oder Stadtheimatpfleger hin oder her. Sonst würden sie den Königsweg kennen. Und den Dreimännerweg. Und den Hindenburgweg. Und und und.9siehe 31.3.2020 – der zweite Artikel des MT zur Sperrung

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Ein Gedanke zu „Der Streit um den Wolfsschluchtweg – eine Provinzposse aus Ostwestfalen

  1. Die Sperrung des Weges finde ich absurd, es würde völlig reichen ein Schild aufzustellen, das es nicht ganz ungefährlich ist. Ich bin im zarten Alter von 5 Jahren (1954) mit meinen Großeltern mit der Strassenbahn nach Barkhausen nahe der alten Weserbrücke gefahren und dann zum Dekmal hoch gespiegelt. Weiter auf dem Wolfschluchtsweg mit Betreten der Grotte, bis zur Wittekindsburg und wieder zurück. Auch den Bismarckturm am Kammweg (da saß einer und man zahlte 10 Pfennig für das Besteigen) haben wir erklommen. Heutzutage wird gewarnt wenn nicht gar verboten in den Wald zu gehen wenn mal der Wind weht. Später bin ich immer wieder mit Freunden und Bekannten den Weg gegangen, bis zum wilden Schmied usw. Heute wird man gegängelt,Bevormundung und von Verboten überschüttet wenn man mal die asphaltierten Strassen und Wege verlässt !!! Verwunderlich dass Fußgänger keine Helme, Knie und Ellenbogenschoner tragen müssen, der Strassenverkehr ist für für sie doch das Gefährlichste. Aber die „Freiheit“ des Autofahrers ist den Lobbyisten ja heilig. Alles andere wird in strenge Regeln gefasst. Das Argument den Wald zu schützen sollte auf den CO2 Ausstoß angewendet werden, Fußgänger sind gewiß nicht die Schlimmsten. Aber wen interessiert es???

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