Der Streit um den Wolfsschluchtweg – eine Provinzposse aus Ostwestfalen

16.6.2020 – der elfte und letzte Artikel des MT zur Sperrung

Am 30.3.2020 schrieb Thomas Lieske den ersten Artikel zur Sperrung des Wolfsschluchtwegs. Am 16.6. schreibt er den elften:  
Sperrung des Wolfsschluchtweges: Klage soll Klarheit bringen.  Es wird für lange Zeit der letzte Artikel sein.1Zumindest bis Ende Juli erscheinen keine weiteren. Das Schlusskapitel ist auffallend kurz. Es gibt nicht mehr viel zu erzählen. Martin Möller hat Klage gegen die Sperrung eingereicht.

Unklarheiten im Artikel

Eine erste Unklarheit gibt Lieske selbst zu:

“Wer genau hinter der Klage steht, ob Verein oder eine Einzelperson, wollte Möller noch nicht sagen.”

“Noch” nicht sagen? Warum nicht? Und wann will er es sagen? Warum hakt Lieske nicht nach in einem so wichtigen Punkt? Warum sollen die Vereinsmitglieder überhaupt klagen? Auf der offiziellen Homepage des Vereins lesen wir:

“Im Jahr 2015 hat unser Witthüs e.V. das Hauptgebäude der Wittekindsburg erworben und sich zum Ziel gesetzt, die Wittekindsburg wieder zu ertüchtigen!”

Der Wolfsschluchtweg hat nichts mit der “Ertüchtigung” der Wittekindsburg zu tun. Diese ist vielmehr seit über einem Jahr “wegen Problemen mit der Stadt, unter anderem in Bezug auf das Brandschutzkonzept” geschlossen.2Wittekindsburg und Kiosk geschlossen, Radio Westfalica vom 26.4.2019

Auch sechs Wochen nach dem Artikel hat Möller noch nicht verraten, “wer genau hinter der Klage steht”. Zumindest nicht dem MT. Wenn aber der Kläger nicht feststeht, dann auch nicht, wer die Klage finanziert. Die Mitglieder des Witthüs-Vereins oder Möller selbst? Sollte aber Möller ganz allein hinter der Klage stehen, wie steht es dann um den Widerstand gegen die Sperrung, der doch laut Lieske “immer vielfältigere Züge annimmt”? Wenn nur eine einzige Privatperson klagt, wie steht es dann um das Interesse für den Wolfsschluchtweg, der doch laut FDP-Politikerin Müller-Dieker “für Barkhausen eine Herzensangelegenheit” ist?3Reden statt klagen: Wie die Politik nun gegen die Sperrung des Wolfsschluchtwegs vorgehen will.

Unklar ist auch, gegen wen sich die Klage richtet. Lieske schreibt:

“[Es] sei nun Klage gegen das zuständige Forstamt eingereicht worden.”

Das Forstamt aber ist nur ausführendes Organ. Die Anordnung zur Sperrung kam vom Umweltministerium.

Widersprüche zum letzten Artikel

Der letzte Artikel steht in einem unaufgelösten Widerspruch zum vorletzten. Dessen Titel lautete noch: Reden statt klagen. Jetzt wird offenbar nicht mehr geredet. Offenbar bringt Reden keine Klarheit. Die soll jetzt die Klage bringen:

“Die Klage vor dem Verwaltungsgericht soll nun Klarheit bringen. Und eine Frage beantworten, die etliche Menschen bewegt: Wird der Wolfsschluchtweg doch wieder geöffnet?”

Damit aber wird die Petition des Stadtrats überflüssig. Die bringt offenbar keine Klarheit. Im vorletzten Artikel hieß es noch:

“Selten herrscht in Porta so geschlossen parteiübergreifend – sozusagen über alle Parteifarben hinweg – Einigkeit wie beim Wolfsschluchtweg. […] Und gemeinsam beschreitet die Stadtpolitik nun den letzten möglichen Weg vor einem möglichen Klageverfahren.”

Vorbei die “Einigkeit” in Porta! Möller und/oder der Witthüs-Verein missachten die “Gemeinsamkeit” und brüskieren die Stadtpolitik. SPD-Fraktionsvorsitzender Rahnenführer wird regelrecht vorgeführt. Der hatte im Stadtrat noch gesagt:

„Wir verwehren uns hier gegen das eigenmächtige Handeln des Landes. Die Petition ist der letzte Weg vor einer Klage.”

Und genau diesen “letzten Weg” beschreitet keine zwei Wochen nach Verabschiedung der Petition nun Möller. Wer handelt jetzt hier “eigenmächtig”? Auch Bürgermeister Hedtmann wird nicht amüsiert sein:

“Als ‘verlängerter Arm des Landes’ würde er [Hedtmann] im Namen der Stadt ungern den Klageweg bestreiten, macht er deutlich.”

Jetzt steht zu befürchten, dass einige im Umweltministerium womöglich sagen, Hedtmann betreibe ein abgekatertes Spiel und lasse den Witthüs-Verein an seiner Stelle klagen.

“Für eine solche [Klage] sieht Bernd Hedtmann derzeit übrigens weniger Chancen auf Erfolg als durch eine Petition.”

Beides gleichzeitig hat noch weniger Chancen.

Lücken im Artikel

Im Artikel klaffen mehrere Lücken: Lieske versucht erst gar nicht herauszubekommen, wer hinter der Klage steht. Er holt auch keine Stellungnahmen zur Klage ein; Meinungen Dritter werden nicht veröffentlicht. Und er stellt die Klage nicht in einen größeren Rahmen. Es ist nämlich nicht die erste Klage des Witthüs-Vereins: der klagt nämlich schon gegen die Stadt Porta Westfalica.4siehe z. B. Burgvereins-Präsident erwägt Rücknahme der Klage: Wende auf dem Wittekindsberg?

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