27.5.2020 – der Stadtrat von Porta beschwert sich beim Petitionsausschuss
Hinweis: Alle Unterlagen der Sitzung können über das Ratsinformationssystem von Porta Westfalica heruntergeladen werden.
Am 27.5.2020 wendet sich der Stadtrat von Porta Westfalica an den Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen und verabschiedet eine Petition gegen die Sperrung des Wolfsschluchtwegs. Ich analysiere zunächst den Text der Petition und konzentriere mich dabei auf die Begründung. Dann kommentiere ich das Handeln des Stadtrats.
Alternative Fakten von Herrn Wiese bei der Begründung der Petition
Der Text der Petition kommt nicht aus dem Umweltausschuss, auch nicht von einem Ratsmitglied. Geschrieben hat sie Stadtheimatpfleger Wiese. In seiner Begründung beruft er sich als allererstes auf einen Beschluss des Kreistags Minden-Lübbecke auf seiner 16. Sitzung am 18.12.2017:
“Der Kreistag beschließt, den Entwurf der 3. Änderung des Landschaftsplanes „Porta Westfalica“ nach Maßgabe des § 17 LNatSchG NRW öffentlich auszulegen.”
Dieser Beschluss hat aber gar nichts mit einer Stellungnahme für oder gegen den Wolfsschluchtweg zu tun. Es geht einzig und allein um den Beschluss zur Offenlegung des Landschaftsplanes. Bei der Änderung geht es auch um das FFH-Gebiet „Wälder bei Porta Westfalica“. Und darin liegt der Wildniswald und darin der Wolfsschluchtweg. Wiese behauptet nun:
“Damals nutzten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, etwaige Bedenken und Anregungen gegenüber der Behörde vorzubringen.”
Wie viele Bedenkenträger in der Zeit vom 8.1 – 8.2.2018 beim Kreis vorstellig wurden, sei dahingestellt. Es ist ihr gutes Recht. Aber es ist nicht das Recht von Wiese, die Fakten zu verdrehen. Er behauptet nämlich:
“Nach intensiven Beratungen anerkannte der Kreis Minden-Lübbecke die große Bedeutung des Wolfsschluchtweges für die heimische Bevölkerung.”
Das hat er nicht. Der Kreis hat gar nichts anerkannt. Er hat sich überhaupt nicht mit dem Wolfsschluchtweg beschäftigt. Eine Recherche im Kreisinfomanagement mit dem Suchwort “Wolfsschluchtweg” für die Jahre 2017 -2020 ergibt nur zwei Treffer:
- die 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Energie, Umwelt und Verkehr am 14.03.2018
- die 16. Sitzung des Naturschutzbeirats am 9.5.2019
Der Naturschutzbeirat stellt bloß lapidar fest:
“Etwa 30 Bäume im Wolfsschluchtweg müssen beseitigt werden, wenn dieser weiter begangen werden soll. Aktuell stehen dort Gefahrenschilder. Es gibt derzeit noch keine endgültige Klärung.”1Protokoll
Und im Protokoll des Umweltausschusses lesen wir:
“[Das] Wildnisentwicklungsgebiet des Landesbetriebes Wald und Forst [führt] im Ergebnis dazu, dass die Waldwege innerhalb dieses Gebietes nicht mehr unterhalten werden. Diese […] Entwicklung hat zu erheblichen Widerständen in der Öffentlichkeit und zu der nennenswerten Zahl an Einwendungen geführt.”
Widerstände und Einwendungen sind etwas völlig anderes als Anerkennung durch den Kreis. Wiese behauptet außerdem:
“Es wurde der Kompromiss gefunden, dass der Weg auf eigene Gefahr betreten werden konnte. Bereits damals waren einige Bäume als Gefahrenquellen (sog. „Megagefahren“) benannt, die aber beseitigt werden sollten.”
Im Protokoll des Umweltausschusses liest sich das anders:
“Vor diesem Hintergrund werden seitens des Kreises Lösungsansätze mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, dem Landesbetrieb Wald und Forst sowie der Stadt Porta Westfalica gesucht. Ziel ist es, den sogenannten Wolfsschluchtweg sowie weitere Wege wieder zu reaktivieren. Dazu ist zunächst ein Verkehrssicherungsgutachten in Auftrag gegeben worden.”
Das Protokoll widerspricht Wieses Darstellung: Von einem “Kompromiss”, der schon “gefunden” wurde, ist nicht die Rede, sondern von “Lösungsansätzen”, die noch “gesucht” werden. Eine Beseitigung von “einigen” Megagefahrenbäumen wurde gerade nicht beschlossen. Offenbar war schon damals den Förstern klar, dass es viel mehr als nur “einige” waren. Und das Gutachten bestätigte sie: 33 sind eine ganz andere Hausnummer als “einige”.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie über dieses Thema in der 14. Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Tourismus am 21.02.2018 gesprochen wurde:2Eine Suche nach “Wildnisentwicklungsgebiet” führte zu diesem Treffer.
Frau Robert erkundigt sich nach den […] Wanderwegen am Südhang des Wittekindsberges in Porta Westfalica. Frau Ahrens macht [folgendes] deutlich […]: Die in der öffentlichen Diskussion stehenden Wege in Porta Westfalica sind zwar bei den Einwohnern noch bekannt, aber schon lange nicht mehr als Wanderwege markiert und demzufolge auch nicht mehr gepflegt und unterhalten worden. Ein gefahrloses Begehen vor allem für größere Besucherströme, wie sie mit der Wiedereröffnung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals zu erwarten sind, kann deshalb nicht gewährleistet werden. Zudem hat das Land NRW das Areal im Jahr 2017 als Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen.”3Protokoll
Auch dies widerspricht der Sichtweise von Wiese, der immer wieder von den Besucherströmen redet, die u. a. über den Wolfsschluchtweg geführt werden sollen.
Samstag, 11.7.2020 14.30 Uhr – Besucherströme am WittekindsbergRosinenpicken mit Herrn Wiese
Herr Wiese hat eine Mission: er will die Sperrung rückgängig machen. Er weiß, dass der Wolfsschluchtweg in seinem jetzigen Zustand nicht geöffnet werden kann. Dazu muss zunächst die Verkehrssicherung durchgeführt werden, d. h. die Megagefahrenbäume müssen gefällt werden. Also sucht er in den vielen Dokumenten, die im Internet über Wildnisentwicklungsgebiete veröffentlicht wurden, gezielt diejenigen Textstellen heraus, zur Öffnung des Wegs passen. Und zweimal ist er fündig geworden:
- “Die Wildnisgebiete sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein.”4 Wildnisentwicklungsgebiete Nordrhein-Westfalen, Antwort 9
- “Die Entscheidung zur Stilllegung der Gebiete entbindet nicht davon, die Verkehrssicherheit auf den durch die Gebiete oder an ihnen vorbeiführenden Wegen zu beachten. Dabei muss man sehr behutsam vorgehen. Nur die über die normalen waldtypischen Risiken hinausgehenden offensichtlich erkennbaren, größeren Gefahren werden behoben (sog. „Megagefahren“).5Wildnis im Staatswald
zu 1.
Wiese unterstreicht in seinem Text die Worte “sollen” und “zugänglich sein”. Zugänglichkeit ist ihm wichtig. Für ihn ist die Sperrung ein Beweis dafür, dass das Umweltministerium mit der Sperrung gegen das selbst erklärte Ziel der Zugänglichkeit verstößt. Wiese behauptet allen Ernstes, dass das Wildnisgebiet ohne den Wolfsschluchtweg nicht zugänglich ist. Dies aber ist ganz und gar nicht der Fall.
Wildnisentwicklungsgebiet “Wälder von Porta Westfalica” (Quelle: Wildnis in Nordrhein-Westfalen)
Im Norden führt der Wittekindsweg direkt am Rand der Wildnis vorbei und bietet einen hervorragenden Blick in die Wildnis. Denn dank der Felskante, auf deren Kamm der Weg verläuft, ist der Weg fast so etwas wie ein natürlicher Baumwipfelpfad.
Wittekindsweg – rechts vom Geländer beginnt das WildnisentwicklungsgebietIm Süden führen Dreimänner- und Königsweg durch die Wildnis. Das Wildnisgebiet ist also sehr wohl für die Öffentlichkeit zugänglich – auch bei Sperrung des Wolfsschluchtwegs.
zu 2.
Wiese glaubt offensichtlich, dieses Zitat beweise, dass die 33 Megagefahrenbäume am Wolfsschluchtweg gefällt werden müssen. Das Zitat passt seiner Meinung nach auf den Wolfsschluchtweg: er führt durch das Gebiet, die Verkehrssicherheit muss also sichergestellt werden. Es gibt viele Wildnisgebiete in NRW, da ist das kein Problem: die Bäume sind erst in der Optimalphase.6siehe Waldentwicklungsphasen Sie sind gesund und vital. Da spielt die Verkehrssicherheit noch keine große Rolle. Vielleicht stirbt mal ausnahmsweise ein Baum vorzeitig ab und wird zu einer Megagefahr, aber dessen Fällung ist kein großes Ding.
Aber die Bäume am Wolfsschluchtweg befinden sich alle bereits in der Alters- und Zerfallsphase. Schon jetzt sind 33 Bäume Megagefahren und es werden in jedem Jahr neue hinzukommen. Die Zone, in der Megagefahren beseitigt werden müssen, ist 60 m breit: 30 m links und rechts des Wegs. Wie das dann aussieht, kann man sich im Nationalpark Harz anschauen: in den wegen des Borkenkäfers abgestorbenen Wäldern sind links und rechts der Forstwege alle Fichten gefällt.
Verkehrssicherung im Nationalpark HarzDer Wolfsschluchtweg ist 1,5 km lang; also sind 90.000 m2 betroffen. Das sind 9 ha, in denen sich Wildnis eben nicht entwickeln darf. Fast 25 % des 38 ha großen Wildnisgebiets. Deshalb und nur deshalb hat das Umweltministerium sich für die Sperrung entschieden.
Was Wiese nicht bedenkt: Die Öffnung des Wolfsschluchtwegs würde das Wildnisgebiet nicht “für die Öffentlichkeit zugänglich” machen. Was “zugänglich” würde, wäre eine Kampfzone gegen Megagefahrenbäume.
KZ-Außenlager als eines der “Highlights im Wiehengebirge”
Der Petition ist als Anlage eine Liste mit den “Highlights im Wiehengebirges” beigefügt.
Hotel Kaiserhof – Baudenkmal – “Highlight im Wiehengebirge”Keinem einzigen Ratsmitglied ist aufgefallen, dass auch ein KZ-Außenlager und eine KZ-Produktionsstätte zu den “Highlights” gehören: nämlich das KZ-Außenlager Barkhausen (1.300 Männer) und die KZ-Produktionsstätte Stöhr 2 (Kugellager, Granaten).7siehe Gedenktafel
Die beiden “Highlights” sind nicht etwa unter den insgesamt 42 “Highlights” der Liste versteckt, sondern tauchen gleich oben auf der Liste an zweiter und vierter Stelle auf. Genauso wenig fällt es einem einzigen Ratsmitglied auf, dass von den 42 Highlights nur ganze 2 – in Worten: zwei – am Wolfsschluchtweg liegen. 40 Highlights sind trotz der Sperrung weiterhin mühelos zu besichtigen.
Die Mitglieder des Petitionsausschuss werden sich über diese Liste vermutlich sehr wundern. Vielleicht werden sie sich auch fremdschämen. In Ostwestfalen gelten offenbar Steinbrüche, Felswände und Schützenhäuser als Highlight.
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