Der Streit um den Wolfsschluchtweg – eine Provinzposse aus Ostwestfalen

22.5.2020 – der neunte Artikel des MT zur Sperrung

Der neunte Artikel des MT erscheint nur zwei Tage nach dem letzten und trägt den Titel Wählergemeinschaft startet Petition gegen Sperrung des Wolfsschluchtweges in Porta.

Das MT macht kostenlos Werbung für diese Petition. Sie verheimlicht das auch gar nicht und verlinkt die Petition sogar in ihrer Online-Ausgabe:

“Die Petition ist ab sofort unter www.openpetition.de einzusehen.”

Die Redaktion macht nichts anderes als zu zitieren: aus den Aussagen des Vorsitzenden der Wählergemeinschaft und aus den Aussagen der Petition. Selbst der Titel des Artikels stammt wortwörtlich von der Homepage der Wählergemeinschaft. Die Petition passt in das Konzept des MT: sie wird kurzerhand als Beleg dafür gewertet, dass der Protest tatsächlich “massiv” ist, so wie es das MT immer wieder behauptet:

“Mit diesem Anliegen ist die WP [=Wählergemeinschaft Porta] in Porta bei Weitem nicht allein. Zahlreiche Politiker und andere Engagierte …”

Die Redaktion holt keine andere Meinung zur Petition ein; kein anderer Sprecher einer anderen Partei wird um eine Stellungnahme gefragt. Sie prüft auch nicht den genauen Inhalt der Petition und schon gar nicht stellt sie dazu Fragen – so z. B. zu offenkundigen Widersprüchen in der Petition:

“Im Hinblick auf die Verkehrssicherung sind auch in Wildnisgebieten gemäß § 40 (2) NatSchG in Einzelfällen geringfügige Eingriffe in den Baumbestand möglich und geboten.”

§ 40 (2) NatSchG lautet:

“[…] Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Gebiete führen können, sind verboten. Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, […] bleiben unberührt. […]”

Im konkreten Fall beißen sich Satz 1 und Satz 2. Die zur Verkehrssicherheit erforderlichen “Maßnahmen” würden zu einer “erheblichen Beeinträchtigung” des Gebiets führen:

  1. Die zu fällenden 33 Megagefahrenbäume verteilen sich nicht gleichmäßig auf die 38 ha des Wildnisgebiets.1siehe Der Urwald vor den Toren der Stadt Porta Westfalica – Das Wildnisgebiet Sie stehen links und rechts des Wolfsschluchtwegs, so dass ihre Fällung eine Schneise der Verwüstung durch das Gebiet ziehen würde.
  2. Zehn der 33 Bäume sind nachgewiesenermaßen Habitatbäume.2siehe 15.4.2020 – der vierte Artikel des MT zur Sperrung Sie zu fällen verbietet sich schon in einem normalen Wirtschaftswald ohne jeden Naturschutz. Hinzu kommt, dass der Wildniswald zum FFH-Gebiet „Wälder von Porta Westfalica“ gehört.3siehe Der Urwald vor den Toren der Stadt Porta Westfalica – Das FFH-Gebiet Deshalb wäre das Fällen der Habitatbäume verboten wegen des Verschlechterungsverbots der FFH-Richtlinie (Art. 6 (2) FFH-Richtlinie).

Aber das MT recherchiert nicht. Wieso auch? Schließlich macht die Begründung der Petition den Eindruck, als hätte die Wählergemeinschaft beim MT abgeschrieben: “Tourismusentwicklung”, “touristisches Gesamtkonzept”, “Interessenausgleich von Naturschutz und Tourismus”, “Kaiser-Wilhelm-Denkmal als außerordentlicher Besuchermagnet”, “historische Wanderwege” – das MT wiederholt dieselben Worthülsen seit Wochen.

Sonntag Nachmittag an der Wittekindsburg – laut Wählergemeinschaft Porta eine “historisch wertvolle Sehenswürdigkeit”

So schnell, wie man den Zeitungsartikel liest, so schnell war er auch erstellt. Ein kurzer Anruf beim WP-Vorsitzenden, einen Satz aus der Petition kopieren. Fertig! Vielleicht ist diese Arbeitsweise einer von vielen Gründen, warum die Auflage des MT seit Jahren rückläufig ist und nur noch bei knapp 28.000 liegt.4siehe Auflage des Mindener Tageblatts – Wikipedia Ein anderer Grund ist, dass Zeitungsleser nicht dumm sind: Wenn sie seit Wochen vom MT hören, dass der Protest “massiv” ist und dann sehen, dass die Petition nur 216 Personen5Stand 10.7.2020 unterzeichnet haben, verliert das MT an Glaubwürdigkeit.

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