Bärlauchblüte am Hohenstein

Schluss – Verkehrssicherungspflicht

Ich hoffe inständig, dass das Forstamt Oldendorf niemals entdeckt, dass es am Hohenstein eine Verkehrssicherungspflicht hat. Links und rechts der Kreuzstein-Route müssten dann nämlich alle Megagefahrenbäume gefällt werden – und zwar bis zu einer Entfernung von 30 m vom Weg. 1siehe dazu meine ausführlichen Artikel Prozessschutz und Verkehrssicherung und Der Streit um den Wolfsschluchtweg – eine Provinzposse aus Ostwestfalen Dass eine altersschwache Buche quer über den Wanderweg fällt, müsste eigentlich unbedingt verhindert werden:

umgefallener Megagefahrenbaum quer über der Kreuzstein-Route / dem Weserberglandweg in der Nähe des Grünen Altars im Mai 2022

Noch hat das Forstamt seine Verkehrssicherungspflicht nicht entdeckt und noch können die Förster offenbar ruhig schlafen. Noch sehen Heike Schurig und Heiko Brede von den Landesforsten ihre Aufgabe darin, den Wald vor den Menschen zu schützen:

“Der Freizeitdruck ist allerdings enorm und das Wegegebot wird leider oft missachtet. Die Trittschäden an der Vegetation sind teils enorm … Daher bitten wir alle Waldbesucher auf den ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben und sich rücksichtsvoll im Sinne der Natur zu verhalten …“2siehe Alexander Ahrenhold (Forstamt Oldendorf), Arten- und Lebensraumtypenkartierung im Naturwald Hohenstein, gepostet am 17.5.2022

Hoffentlich fangen sie nicht so bald damit an, die Menschen vor dem Wald zu schützen.

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