Fällen alter Eichen im Naturschutzgebiet Hiesfelder Wald

Im Frühjahr 2013 entdeckte ich am südöstlichen Rand des Naturschutzgebietes Hiesfelder Walds zwischen der Pfalzgrafen- und Ebersbachstraße und in einem Gebiet 200 m nördlich der Pfalzgrafenstraße viele gefällte über 100 Jahre alte Eichen:

Zwar lautet § 23 (2) des Bundesnaturschutzgesetzes:

„Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.“

Aber für die Forstwirtschaft gilt eine Ausnahme: Alle Handlungen einer „ordnungsgemäßen“ Forstwirtschaft sind im Naturschutzgebiet erlaubt. Und das Fällen alter Eichen gehört selbstverständlich zur „ordnungsgemäßen“ Forstwirtschaft. Dies führt zu der absurden Konsequenz, dass das Fällen von Altbäumen keine Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder Störung des Naturschutzgebietes ist.

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