Wirrwarr der Fachbegriffe
Hinweis: Die Fotos auf dieser Seite zeigen den Sicherungsstreifen im Hühnerbruch zwischen Eckertalsperre und Torfhaus.
Wenn es darum geht, Holzeinschlag zu rechtfertigen, ist die NLP-Leitung sehr erfinderisch. Das folgende Zitat aus dem Tätigkeitsbericht 2012 ist nur ein Beispiel:
“Bei Vorbereitung von Pflanzflächen durch Auflichtungen, Laubholzfreistellungen, Strukturverbesserungen in Fichtenforsten sowie der Borkenkäferbekämpfung insbesondere im 500 m-Sicherungsstreifen fielen insgesamt rd. 50.000 m³ Nadelholz an.”
An Begründungen für den Einsatz der Motorsäge mangelt es nie: Auflichtungen, Laubholzfreistellungen, Strukturverbesserungen, Borkenkäferbekämpfung. Die genaue Bedeutung dieser Fachbegriffe bleibt unklar. Wo ist der Unterschied zwischen Auflichtungen und Freistellungen? Stellt man nicht frei, indem man auflichtet? Oder umgekehrt? Und was ist eine Strukturverbesserung?
Bei Frau Bauling hört sich das so an:
“Bis 2017 wurde in der gesamten Waldentwicklungszone neben Strukturpflege (Auflichtungen, Laubholzfreistellungen […]) auch Borkenkäferholz aufgearbeitet.”
Bei ihr zählen also Auflichtungen und Laubholzfreistellungen zur Strukturpflege. Diese aber war im Tätigkeitsbericht oben eine eigenständige Maßnahme. Oder ist “Strukturverbesserung” etwas anderes als “Strukturpflege”? Es ist verwirrend!
Nach oben
Zurück zur Einleitung
Nächste Seite: Anlage 1 – Strukturpflegemaßnahmen