FSC-Richtlinienausschuss begrenzt Kahlschlagsobergrenze auf 1 ha
Am 7. März 2014 reagiert der FSC-Richtlinienausschuss: Er begrenzt die Kahlschlagsobergrenze für Waldumbaumaßnahmen auf 1 ha . Die Pressemitteilung vom 7. März 2014 können Sie hier herunterladen:
FSC-Richtlinienausschuss legt Höchstgrenze für aktive Umbaumaßnahmen fest
Damit sind 8 ha große Kahlschläge wie der am Wüstebach im Nationalpark Eifel nicht mehr erlaubt.
Der von mir für seinen Brief an den NDR so heftig kritisierte Vorsitzende des FSC-Deutschland Dirk Riestenpatt schlägt ganz neue Töne an: “Der Deutsche FSC-Standard steht klar für eine verantwortungsvolle Forstwirtschaft mit Rücksicht auf Menschen und Natur. Für Forstbetriebe und Zertifizierer ergibt sich hieraus die Herausforderung, den Deutschen FSC-Standard nicht nur nach Wort und Komma auslegen, sondern vielmehr auch im Geiste des FSC-Standards zu handeln. Kahlschlag als Instrument der forstwirtschaftlichen Praxis widerspricht diesem Geist von FSC.” Und selbst der Vorsitzende der FSC-Wirtschaftskammer Dr. Gerd Loskant stellt klar: “Waldumbau durch großflächigen Kahlschlag ist aus meiner Sicht kein tragfähiges forstliches Konzept.”