Unkraut auf der Wiederaufforstungsfläche im Schellenberger Wald

Fotos der Wiederaufforstung im Schellenberger Wald – Fortsetzung

Rechts im Vordergrund sieht man einen kleinen weißen Fleck inmitten des Unkrauts. Es handelt sich um das Informationsschild, das an die Wiederaufforstung im März 2016 erinnert:

Rechst neben dem Schild erkennt man ein weiteres Unkraut, das hier sehr häufig ist: das Kletten-Labkraut (Galium aparine).

Am Wegrand im Vordergrund wachsen eng nebeneinander mehrere Bäume der Spätblühenden Traubenkirsche:

Das nächste Foto zeigt ein großes Feld von Brombeeren und Adlerfarn, die bis in Brusthöhe wachsen. Bei ganz genauem Hinsehen erkennt man vereinzelt Traubeneichen, die sich aus dem Gestrüpp emporkämpfen.

Die folgende Fläche gibt auf den ersten Blick Rätsel auf: In einem mit Unkräutern übersäten Feld stecken dünne Holzstäbe, deren Spitzen weiß gestrichen sind.

Untersucht man die Holzstäbe genauer, entdeckt man, dass bei jedem Stab eine kleine Weiß-Tanne (Abies alba) gepflanzt worden ist. Auf dem nächsten Foto ist die Spitze einer Jungtanne mit einem roten Pfeil gekennzeichnet. Bei dem Unkraut, das die Fläche bedeckt und höher wächst als die Tännchen, handelt es sich nicht um die Brennnessel, sondern um den Gemeinen Hohlzahn (Galeopsis tetrahit).

Auf dem nächsten Foto sind in der linken Bildhälfte einige Traubeneichen zu entdecken; sie sind nicht höher sind als das Schmalblättrige Weidenröschen und der Rote Fingerhut. An den Holzstäben ist nichts zu erkennen.

Das nächste Foto zeigt zwischen dem Roten Fingerhut und den Buchenruinen einige Birken. Sie sind so hoch, dass sie schon vor dem Sturm dort gestanden haben müssen.

Die Bank wird eingerahmt vom Schmalblättrigen Weidenröschen. Links vor der Bank wachsen einige ganz kleine Birken, rechts hinter der Bank wächst ein junger Holunder.

Das letzte Foto zeigt den Hintergrund der Bank etwas genauer: dort stehen vor den durch den Sturm zerzausten Buchen einige große Stechpalmen (Ilex aquifolium). Sie haben den Sturm unbeschadet überstanden. Nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung ist die Stechpalme besonders geschützt. Im Mittel- und Vordergrund sind lange und besonders hohe Ranken der Brombeeren zu sehen. 

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