Wortlaut der Beschwerde

 

GFA-Consulting Group
GFA Certification
Carsten Huljus
Eulenkrugstraße 82
22359 Hamburg

Beschwerde über Grün-und-Gruga-Essen wegen 6 Verstößen gegen die FSC-Standards und wegen des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei einem Audit

Sehr geehrter Herr Huljus!
Hiermit möchte ich offiziell Beschwerde einlegen wegen 6 Verstößen gegen die FSC-Standards. Alle Verstöße habe ich auf meiner Webseite ausführlich mit Fotos und Videos dokumentiert. Ich liste die Verstöße und die Prinzipien auf, gegen die nach meinem Dafürhalten verstoßen wurde. Ich bitte Sie aber in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob dort auch gegen weitere Prinzipien verstoßen wurde. Außerdem lege ich hiermit Protest ein gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit beim Audit am 13.6.2013 in Essen-Kettwig.

1. Hauruck-Forstwirtschaft in Essen-Kettwig

Es wurde gegen das Prinzip 6.5 verstoßen: 65 Rücke- und Fällungsschäden habe ich auf meiner Webseite mit Fotos und Videos dokumentiert und mit GPS kartiert. Außerdem wurde der Waldboden geschädigt: die Bodengleise in den Rückegassen waren bis zu 40 cm tief. Im 5 ha großen Waldstück müssten 50 ausgezeichnete Biotopbäume stehen: Diese kann ich nicht erkennen.
http://franzjosefadrian.com/?page_id=928

2. Bombeneinschlag im Teelbruch

Auch hier wurde gegen das Prinzip 6.5 verstoßen. Außerdem bitte ich Sie zu prüfen, ob zusätzlich gegen Prinzip 6.3.12 verstoßen wurde: Hier wurden nicht Baumgruppen entnommen, hier wurde eine Fläche kahlgeschlagen:
http://franzjosefadrian.com/?page_id=1118

3. Fällen alter Eichen und Buchen im Naturschutzgebiet Hülsenhaine

Im NSG Hülsenhaine wurde durch den Holzeinschlag nicht nur gegen das Prinzip 6.2 verstoßen, sondern gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Ich habe deswegen Strafanzeige gegen Grün-und-Gruga gestellt. Die WAZ hat darüber in einem großen Artikel berichtet:
http://franzjosefadrian.com/?page_id=1144

4. Geplante Durchforstung im Wolfsbachtal

Die geplante Durchforstung im Wolfsbachtal verstößt gegen das Prinzip 6.5. Schon nach der Auszeichnung der zu fällenden Bäume ist zu erkennen, dass die geplanten Rückegassenabstände geringer als 40 m sein werden. Eine Rückegasse ist direkt neben einem Bach geplant. Auch würde die Durchforstung gegen Prinzip 6.3.12 verstoßen: In diesem kleinen Wäldchen soll der Bestockungsgrad mindestens um 50% reduziert werden. Kann es FSC-Standard sein, wenn im Umkreis von 10 m um einen Z-Baum alles kahlgeschlagen wird?
http://franzjosefadrian.com/?page_id=2673

5. Geplanter Holzeinschlag im Hesperbachtal

Das Hesperbachtal ist ein ökologisch höchst wertvoller Bestand über 150 Jahre alter Buchen und Eichen, in dem offensichtlich seit Jahrzehnten kein Holz geerntet wurde. Es gibt nur einen kurzen Forstweg und überhaupt keine Rückegassen. Derartige Wälder sind in Deutschland höchst selten geworden und unbedingt schützenswert. Dort soll nun durchforstet werden – in meinen Augen ein krasser Verstoß gegen Prinzip 6.4. Warum ist diese Fläche nicht als Referenzfläche geschützt?
http://franzjosefadrian.com/?page_id=1952

6. Übererschließung im Hallopark

Im Hallopark wurden im Frühjahr 2013 neue Rückegassen angelegt bzw. bestehende verbreitert. Dass dabei gegen Prinzip 6.5 über Wegebau und Feinerschließung verstoßen wird, macht besonders das kleine Wäldchen im Süden des Halloparks deutlich, wo mitten durch ein nur 50 m breites Wäldchen, das auf der einen Seite von einem gut ausgebauten Forstweg auf der anderen Seite von der Langemarckstraße samt Bürgersteig begrenzt wird, eine 4 m breite Rückegasse angelegt wurde. In dem nur 50 m mal 80 m breiten Wäldchen wurden unglaublich 112 junge Bäume gefällt. Diesen und weitere Verstöße gegen Prinzip 6.5 dokumentiere ich auf der Webseite:
http://franzjosefadrian.com/?page_id=1355

Protest gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Audit am 13.6.2013 in Essen-Kettwig

Am 13.6.2013 fand in Essen-Kettwig ein außerplanmäßiges Audit wegen meiner Beschwerde zum dortigen Holzeinschlag statt (siehe Verstoß Nr. 1). Grün-und-Gruga hat mich von diesem Audit ausgeschlossen, weil ich Strafanzeige gestellt hatte (siehe Verstoß Nr. 3). Auch mir namentlich bekannte 3 weitere Personen, die bei dem Audit dabei sein wollten, wurden von Grün-und-Gruga nicht zugelassen. Herr Kuske teilte mir am Telefon mit, die GFA äußere sich nicht zu dem Ausschluss und bewerte diesen auch nicht, respektiere aber den Wunsch von Grün-und-Gruga. Ich halte dies für eine Skandal! Derjenige, der die Beschwerde überhaupt erst erhoben hat und die Schäden in Essen-Kettwig genau kennt, wird vom Audit ausgeschlossen. Das ist so, als würden sie bei einem Prozess den Nebenkläger des Gerichtssaals verweisen. Ich bitte Sie auch abzuwägen, ob durch solche Geheimaudits nicht der Ruf der GFA als unabhängiger Zertifizierer geschädigt wird.

Im Übrigen beantrage ich hiermit, beim nächsten Audit bei Grün-und-Gruga als Stakeholder anwesend sein zu dürfen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Beschwerde!

Mit freundlichen Grüßen

 

Auf der folgenden Seite finden Sie die Antwort der GFA und meine kritische Analyse dieser Antwort.