Totalreservat Schattiner Zuschlag

Einleitung

Der 50 ha große Schattiner Zuschlag liegt im Süden von Lübeck. Große Teile der alten Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder werden seit über 110 Jahren forstwirtschaftlich nicht mehr genutzt. Auf meiner Top-10-Liste der schönsten Wälder Deutschlands steht dieser Wald ganz weit oben. Die Seite ist gegliedert in folgende Abschnitte:

Anfahrt und Wanderwege

Das 50 ha große Totalreservat liegt südöstlich des Dorfes Schattin, welches zur Gemeinde Lüdersdorf gehört. Südwestlich liegt das Dorf Utecht.


Größere Kartenansicht

Das Auto kann man an zwei Stellen abstellen: Der auf Google-Maps mit einem roten Punkt bezeichnete Ort ist ein klitzekleiner Parkplatz, der früher von Bauern genutzt wurde. Er heißt “Waldparkplatz Schattin”. Auf der Karte unten ist er als “Parkplatz 1” rot eingezeichnet. Man kann aber auch einfach am Rand der Hauptstraße parken. Das habe ich an der Stelle gemacht, die unten mit “Parkplatz 2” markiert ist.

Durch den Schattiner Zuschlag gibt es keine ausgeschilderten Wanderwege. Auch ein Rundweg ist nicht möglich – es sei denn, Sie schlagen sich quer durch den Wald. Knut Sturm, Leiter des Forstamts, hat im übrigen nichts dagegen, wenn Sie – vorsichtig – auch abseits der Wege durch den Wald gehen. Sie müssen dann aber auch die “waldtypischen Gefahren” in Kauf nehmen; d. h., sollte Ihnen einmal ein morscher Ast auf den Kopf fallen, dürfen Sie sich nicht beklagen. Ich schlage Ihnen zwei Wege in den Wald vor, die Sie hin und zurück gehen können. Es handelt sich um ehemalige Forstwege, die in akzeptablem Zustand sind:

 

Die zwei gpx-Dateien für die beiden Wege können Sie sich hier herunterladen (Rechte Maustaste – Ziel speichern unter): Schattin_1.gpx und Schattin_2.gpx.

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Schutzgebiet

Die 50 ha Wald sind verrückterweise kein Naturschutzgebiet. Allerdings gehören sie zum FFH-Gebiet Braken bei Utrecht.

Kartendienst Schutzgebiete in Deutschland – Bundesamt für Naturschutz

 

Noch wesentlich wichtiger als die Erklärung zum Naturschutzgebiet war im Jahr 1994 die Entscheidung des Lübecker Forstamts, den Wald zur Referenzfläche zu erklären und ihn fortan forstwirtschaftlich nicht mehr zu nutzen.

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