Beschwerden und Anfragen

Brief an Andreas Wiebe, Leiter von Wald-und-Holz-NRW

Der Brief an Wiebe wurde am 12. März 2014 abgeschickt.

Andreas Wiebe
Leiter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster

Beschwerde über Markus Herber, Forstbetriebsbezirk Bottrop

Sehr geehrter Herr Wiebe!
Ich möchte mich bei Ihnen beschweren über Markus Herber vom Forstbetriebsbezirk Bottrop. Herber schreibt zurzeit Schlagzeilen in der Zeitung und im Fernsehen wegen der Abholzung des Brinkmanns-Wäldchens in Bottrop. Das 10 ha große Wäldchen liegt nur einen Kilometer von meiner Wohnung entfernt. Bei den zahlreichen Gesprächen und Telefonaten mit den betroffenen Anwohnern zeigt sich Herber kompromisslos und beharrt auf seinem unverrückbaren Standpunkt.
Herber verstößt meiner Ansicht nach in vierfacher Hinsicht gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft:

1. Auflichtung trotz Brombeeren

Herber besteht auf der drastischen Auflichtung eines Buchenwalds, obwohl der Waldboden – teilweise meterhoch – dicht mit Brombeeren bewachsen ist. Es ist in der Forstwissenschaft unstrittig, dass unter solchen Bedingung eine Naturverjüngung unmöglich ist.

2. Auflichtung trotz Bodenverdichtung

Durch Moutainbiker wird der Waldboden im Osten des Wäldchens seit vielen Jahren verdichtet. Auch eine Humusschicht fehlt auf weiten Flächen und der beschädigte Mineralboden liegt frei. Auch hier ist eine Naturverjüngung ausgeschlossen und man sollte für jeden Baum dankbar sein, der unter diesen erschwerten Bedingungen durchhält.

3. Drastische Lichtungshiebe

Obwohl sich noch überhaupt keine Buchenverjüngung eingestellt hat, räumt Herber an vielen Stellen bis zu 50% den Bestands und lässt nur noch einzelne Überhälter stehen. Ist eine solche rabiate Lichtwuchsdurchforstung neuerdings Standard bei Wald-und-Holz-NRW?

4. Maßlose Verkehrssicherung

Herber gibt als Grund für das Fällen auch an, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Bei jedem morschen Ast wird gefällt – und dies nicht nur an ausgezeichneten Wanderwegen, sondern an jedem noch so kleinen Trampelpfad. Das BGH-Urteil von 2012 wird grob missachtet. Baumpflegerische Maßnahmen (Kronenentlastungsschnitte, Absägen fauler Äste usw.) wurden von Herber nie in Erwägung gezogen. Gutachten zur Verkehrssicherheit wurden nicht erstellt. In der Bevölkerung werden gezielt Ängste geschürt.

Sehr geehrter Herr Wiebe, ich schätze Ihren Einsatz für Naturwaldzellen und Wildniswälder in NRW sehr und habe bereits viele von ihnen besucht. Seien Sie versichert, dass insbesondere der Ostteil des Wäldchens, der seit Jahrzehnten nicht bewirtschaftet wurde, viel mehr wertvolle Habitatbäume besitzt als so mancher Wildniswald und so manche Naturwaldzelle.

Über eine Antwort bis Ende März würden sich die Anwohner und ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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