Beschwerden und Anfragen

Antwort von Stefan Beckmann, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Grün in Bottrop

Bereits 3 Tage später, am 14. März 2014, antwortet mir stellvertretend für Frau Olejniczak der Leiter des Fachbereichs Umwelt und Grün in Bottrop, Herr Stefan Beckmann:

 

Verstoß gegen den Landschaftsplan bei den Fällungen im Brinkmannswäldchen

Sehr geehrter Herr Adrian,

zurzeit finden in Bottrop Fuhlenbrock im sog. Brinkmannswäldchen Baumfällarbeiten statt. Insgesamt sollen 249 Bäume entnommen werden. Die Maßnahme ist nahezu abgeschlossen.

Bei der durch Ihre Eingabe nachgefragten Maßnahme in Bottrop handelt es sich um eine Durchforstung im Rahmen der ordnungsgemäßen forstlichen Nutzung. Der in Rede stehende Waldbestand liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 10 Rothebusch. Im rechtskräftigen Landschaftsplan Bottrop wird für den Wald ein Kahlschlagverbot von 0,5 ha festgesetzt. Der Baumbestand setzt sich fast ausschließlich aus Buchen im Alter von rund 160 Jahren zusammen. Es handelt sich um einen Privatwald, dessen Besitzer der Forstbetriebsgemeinschaft angeschlossen ist und sich daher der Beförsterung durch das Regionalforstamt Ruhrgebiet bedient. Die entsprechenden Maßnahmen wurden durch das zuständige Forstamt projektiert, genehmigt und beaufsichtigt. Die Auswahl der zu entnehmenden Bäume wurde vom Revierförster vorgenommen.

Leider wurde in der Vergangenheit entgegen den Hinweisen und Empfehlungen durch den zuständigen Revierförster versäumt, rechtzeitig Maßnahmen zur Bestandsverjüngung und Verkehrssicherung durchzuführen.

 

Bei den jetzt eingeleiteten Durchforstungsarbeiten, die der Besitzer leider auch erst sehr spät, bezogen auf den Zeitraum außerhalb der Vegetations- und Vogelbrutzeit, auf den Weg gebracht hat, handelt es sich dennoch um eine Maßnahme, die weder den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Bottrop noch dem Bundesnaturschutzgesetz zuwider handelt.

Das Kahlschlagverbot wird eingehalten, artenschutzrechtlich relevante Horst- und Höhlenbäume wurden im Vorfeld der Maßnahme mit dem NaBu Oberhausen gekennzeichnet und von den Arbeiten ausgenommen.

Die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung fällt in Landschaftsschutzgebieten unter die Unberührtheitsklausel und ist somit grundsätzlich erlaubt.

Die Problematik des Brinkmannwäldchens wurde auch im Landschaftsbeirat im Rahmen seiner Sitzung am 17.2.2014 diskutiert. Der Revierförster informierte den Beirat über die Durchforstungsmaßnahme und bestätigte, dass es sich ausdrücklich um eine notwendige Maßnahme im Sinne der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft handelt. An der Notwendigkeit der Maßnahme bestand bei den Mitgliedern des Beirates kein Zweifel.

 

Auch im Ortstermin am 25.2.2014 wurde vom Forstamt klar betont, dass sowohl das Kahlschlagverbot beachtet wird, als auch die Maßnahme im Hinblick auf die notwendige Naturverjüngung des Bestandes sowie der Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich ist. Selbstverständlich würden die Prinzipien der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft eingehalten.

 

Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde liegt ein Verstoß gegen § 44 LFoG nicht vor, da die Erhaltung des Waldes durch den Landschaftsplan Bottrop formal durch die Satzung als Ortsrecht sichergestellt ist und faktisch durch die weitgehend vorhandene Naturverjüngung der Buchen gesichert wird. Eventuell darüber hinaus erforderlich werdende Maßnahmen zur Nachpflanzung und weiteren Bestandssicherung werden über das zuständige Forstamt in Absprache mit dem Eigentümer geregelt.

Hierzu habe ich Vertreter der unteren Landschaftsbehörde keine weitere Möglichkeit, da mir gegenüber der Forstverwaltung keinerlei Aufsichtspflicht obliegt.

Einzige Handhabe hinsichtlich des Umfanges der Maßnahme hat das Forstamt und der Waldbesitzer.

Eine andere Nutzung als Wald ist auf dem Gelände nicht möglich und die untere Landschaftsbehörde wird selbstverständlich die Naturverjüngung beobachten und falls erforderlich auch Maßnahmen zur Nachpflanzung initiieren. Die schon gebildete Initiative von AnwohnerInnen unter Beteiligung des Waldbesitzers zur Nachpflanzung von Bäumen werde ich sehr gerne unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

gez.
Stefan Beckmann

 

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