Förster Herber und die Verkehrssicherung

“Und ich bleibe dabei: Der Wald hat in erster Linie die Aufgabe, seinem Besitzer Geld einzubringen und wirtschaftlich ausgenutzt zu werden. Alles andere ist Nebensache.”
Max Endres, Forstpolitikprofessor, 1906 in Danzig vor dem Deutschen Forstverein ((Das Zitat stammt von der Seite 3 des lesenswerten Aufsatzes “Buchenwälder akut gefährdet” von Michael Kunkel.))

Einleitung

Förster Herber und Stadtsprecher Andreas Pläsken behaupten, dass alte Bäume angeblich ein gefährliches Sicherheitsrisiko sind. Diese Behauptung ist auf den ersten Blick plausibel und überzeugend. So traf ich am Sonntag, den 2. März 2014, im Wäldchen auf einen jungen Mann, der langsam durch den Wald spazierte – den Blick immer besorgt nach oben auf die Kronen gerichtet. Der Förster habe ja Recht, meinte er, als ich ihn ansprach, die Bäume seien ja wirklich “alt” und “morsch”.

Ich unterteile diese Seite in folgende Abschnitte:

Zahlen zur Gefährlichkeit von Bäumen

Die folgende Statistik über Tote infolge von Unfällen und legalen Drogen spricht eine völlig andere Sprache:

Unfälle und legale Drogen insgesamt pro Jahr249.010
Rauchen140.000
Alkohol (Leber-, Gehirn-, Herzschäden, Krebs)74.000
Multiresistente Krankenhauskeime15.000
Straßenverkehr7.000
Haushalt6.000
Freizeit und Sport6.000
Arbeit1.000
Bäume und Äste10

Die Zahlen hat Jürgen Unger am 7. Februar 2014 auf seiner Facebook-Seite zusammengestellt. Interessanterweise ist Unger Inhaber von Eichhorn Baumpflege, einer Firma für Baumpflege und Spezialist für Verkehrssicherheit. Man sollte meinen, er habe ein wirtschaftliches Interesse daran, die Gefahr, die von Bäumen ausgeht, möglichst zu dramatisieren, um mehr Aufträge zu bekommen. Stattdessen wehrt er sich gegen Hysterie und Panikmache.

Rechtliche Vorschriften zur Verkehrssicherung

Auch die Rechtslage rechtfertigt nicht die Abholzung von 248 Bäumen. Der Bundesgerichtshof hat am 2. Oktober 2012 unmissverständlich klargestellt: „Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren“ ((siehe Urteil des BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald und Originalwortlaut des BGH-Urteils VI ZR 311/11))

Peter Wohlleben meint in seinem Buch “Mein Wald”, dass das BGH-Urteil nur für normale Waldwege gilt, nicht aber für ausgezeichnete Wanderwege. ((S. 232 f.)) Es würde also völlig reichen, wenn ein professioneller Baumpfleger faule und tote Äste am asphaltierten Schrülkampweg und an der Ripsdörnestraße entfernen würde. ((siehe Großbaumpflege auf der Homepage von Eichhorn Baumpflege)) Dort verläuft der Wanderweg “X E 11”. ((Für Nicht-Bottroper: Der Schrülkampweg ist keine öffentliche Straße und auch der östliche Teil der Ripsdörnestraße ist für Autos gesperrt.))

SchruelkampwegQuelle: Google-Maps

Hugo Gebhard, immerhin Leiter des Rechtsreferats beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW, und Autor einer hochinformativen Webseite über Verkehrssicherungspflicht widerspricht Wohlleben: “Selbst auf einem sehr stark begangenen Weg haftet der Waldbesitzer nicht für den viel zitierten herabstürzenden Ast.” Ob der Weg ausgeschildert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. ((Hugo Gebhard, Auf eigene Gefahr, in: Wanderzeit März 2013, S. 5))

Im übrigen ist auch Unsinn, dass jeder faule Baum gleich gefällt werden muss. ((siehe Großbaumverkankerung auf der Homepage von Eichhorn Baumpflege)) Auch wenn der Kern eines alten Baums von Pilzen befallen ist und im Inneren langsam hohl wird, kann er noch jahrzehntelang stabil sein und Wind und Wetter überstehen: “Stabil bleibt er trotzdem, genauso belastungsfähig wie ein Stahlrohr, welches, auch wenn nur aus dünnem Blech gefertigt, große Belastungen aushalten kann.” ((Peter Wohlleben, Wald ohne Hüter – Im Würgegriff von Jagdinteressen und Forstwirtschaft. Ein Förster erzählt, Sankt Augustin 2010, S. 33)) Selbst bei schwer verpilzten Bäumen können Baumsteiger Entlastungsschnitte in der Krone durchführen, sodass die Bäume weiterleben können. Wer behauptet, dass das Fällen der 248 Buchen im Brinkmannswald “alternativlos” gewesen sei, der lügt.

Der Vorwand der Verkehrssicherung

Die überall in Deutschland geführte Diskussion um die “Verkehrssicherungspflicht” ist voller Heuchelei: Jahrzehntelang haben “ungepflegte” Wälder, faulende Bäume und morsche Äste niemanden interessiert. Auch im Brinkmannswald nicht, der ja mit seinen bis zu 200 Jahre alten Buchen nicht erst seit gestern “überaltert” ist. Aber die Holzernte rentierte sich einfach nicht. Erst seit dem Hackschnitzel-, Pellet- und Brennholzboom der letzten 15 Jahre und dem Einsatz osteuropäischer Billiglöhner entdecken Förster plötzlich überall “Pflegerückstände” und “Sicherheitsrisiken”. Die Abholzung der Seitenstreifen an Autobahnen ist z. B. eine Folge der grassierenden Sicherheitsparanoia.

Holzverwendung
aus: Bundesamt für Naturschutz, Umweltgutachten 2012 – Verantwortung in einer begrenzten Welt, Kapitel 6 “Umweltgerechte Waldnutzung”, Bonn 2012

Viele pensionierte Förster sind entsetzt darüber, wie seit der Jahrtausendwende in den Wäldern gewütet wird: Eine sehr informative Seite ist z. B. die Facebook-Seite “Waldwahrheit” von Karl-Friedrich Weber.

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