Sommerdurchforstung auf Halde Haniel

“Wir sorgen für grüne Entfaltung.” (Zitat von der Homepage der Haus Vogelsang GmbH)

 

Zerstörung des Waldbodens

Das durchforstete Wäldchen bedeckt eine Fläche von nur 3,4 ha. Es ist von Norden nach Süden ungefähr 550 m lang. In der Mitte ist es an seiner breitesten Stelle gerade einmal 80 m breit. Im Durchschnitt beträgt die Breite in der nördlichen Hälfte nur 65 m und in der südlichen Hälfte sogar nur 40 m.

Rückegassen im Erlenbruchwald

Im Westen wird das Wäldchen begrenzt durch einen breiten asphaltierten Fahrradweg neben dem Alten Postweg. Im Osten des Wäldchens verläuft ein befestigter Forstweg. Das Wäldchen wird entwässert. Zu beiden Seiten im Westen und im Osten verlaufen kleine Entwässerungsgräben.

Vor der hier beschriebenen Durchforstung gab es in dem Wäldchen überhaupt keine Rückegassen. Alle wurden von Förster Markus Husmann vorher mit weißen Ringen an den Bäumen ausgezeichnet. Eine Rückegasse wurde am westlichen und eine wurde am östlichen Rand des Wäldchens angelegt. Da aber der Kran eines Harvesters nur 10 m tief in den Wald hineinreicht, dürfen Rückegassen für Harvester maximal einen Abstand von 20 m haben. Im Norden des Wäldchens musste deshalb eine zusätzliche Rückegasse angelegt werden, weil das Wäldchen dort breiter ist. Ergebnis ist, dass der Abstand zwischen der mittleren und der östlichen Rückegasse jetzt nur noch 10 m beträgt.

Das Problem ist, dass durch den 21 Tonnen schweren Harvester der Boden unter den Rückegassen und an deren Seiten “wie durch einen Dampfwalze verdichtet” wird: “Der Motor wirkt zusammen mit dem Fahrzeuggewicht wie eine Rüttelwalze und läßt die Bodenporen bis in zwei Meter Tiefe zusammenbrechen” (Der Wald – ein Nachruf, S. 72 f.). Und zwar unwiderruflich: Die Böden sind für die nächsten Jahrhunderte zerstört. Die zwei schlimmsten Folgen:

  • Die Bodenlebewesen (Asseln, Hornmilben, Springschwänze) ersticken.
  • Das zerquetschte Erdreich kann kein Wasser mehr speichern.

Es gibt mindestens noch ein drittes Problem: Damit Harvester und Forwarder auf dem feuchten und weichen Waldboden nicht einsinken und die Rückegasse nicht zur Schlammwüste wird, fällt der Harvester sehr viele dünne Bäume, zieht sie aus dem Wald und legt sie als Knüppel quer über die Rückegasse. Auch das Kronenreisig wird auf der Rückegasse deponiert. In den nächsten Jahren verrotten Knüppel und Kronenreisig auf der Rückegasse und Stickstoff, Phosphate und Mineralstoffe aus Blättern und Rinde werden freigesetzt. Das führt zu einer Nährstoffanreicherung, was erklärt, warum gerade auf den Rückegassen in den Folgejahren Brennnesseln und Brombeeren prächtig gedeihen. Die Nährstoffe konzentrieren sich also gerade dort, wo infolge der Bodenverdichtung gar keine Bäume mehr wachsen können. Der Rest des Waldbodens verarmt dagegen an Nährstoffen.

 

Wie viel % des Waldbodens wurden durch den Harvestereinsatz zerstört? Peter Wohlleben rechnet vor, dass nicht nur der Boden unter der 4 m breite Rückegasse plattgewalzt wird, sondern auch die seitlichen Ränder von 2 m Breite. So werden pro Rückegasse also insgesamt Waldboden auf einer Breite von 8 m verdichtet. 2 x 8 m = 16 m. 16 m bei einer Gesamtbreite von 40 m im südlichen Waldteil macht 40 %. 3 x 8 m = 24 m. Macht 37 % bei einer Gesamtbreite von 65 m im nördlichen Teil. So sieht die “kostenoptimierte”, “effiziente”, “zukunftsorientierte” und “professionelle” Waldpflege des “Qualitätsvorreiters” Haus Vogelsang GmbH aus (alle Zitate von der Webseite der Firma zum Thema Grünflächenmanagement).

Peter Wohlleben schreibt in seinem Buch “Mein Wald” auf S. 84 zum Harvestereinsatz:

“Von Nachhaltigkeit kann hier keine Rede mehr sein, ganz zu schweigen vom Bodenschutz, der in vielen Ländergesetzen festgeschrieben ist. Die Kostenersparnis durch billigen Maschineneinsatz wird von der Natur mit Zins und Zinseszins zurückgefordert, indem der Holzzuwachs anschließend deutlich zurückgeht. Im Ausland würde man dies als Raubbau bezeichnen, bei uns ist solches Handeln durch den amtlichen Begriff der “guten fachlichen Praxis” abgedeckt.”

In Nordrhein-Westfalen schreibt das § 1 b des Landesforstgesetzes eine “größtmögliche Schonung” des Bodens mit “bodenschonenden Techniken” vor. Wie drei deutsche Staatsanwälte reagieren, wenn man Verstöße zur Anzeige bringt, können Sie hier nachlesen:

Zum Thema Bodenverdichtung durch Forstmaschinen siehe auch meine Webseiten:

 

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