Ablehnung der durch Wald und Holz angestrebten Berufung am 11. Mai 2016 durch das Essener Landgericht
Ich habe keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ich war zufrieden mit dem Urteil. Außerdem erklärte mir mein Anwalt Herr Beier, dass eine Berufung mit Sicherheit erfolglos sein würde. Das Urteil von Richter Dr. Helf würde von einem Berufungsgericht nur dann aufgehoben, wenn Helf mit seinen Entscheidungsgründen völlig Unrecht haben würde. Ein solcher so genannter Ermessensfehlgebrauch liege hier aber nicht vor. Die Entscheidungsgründe seien nicht aus der Luft gegriffen und entsprächen der Lebenserfahrung.
Das sah die Gegenseite ganz anders. Am 4. November 2015 legte sie beim Landgericht Essen Berufung ein. Dabei unterlief ihr ein peinlicher Fehler: Als Berufungskläger trat nicht Förster Markus Herber auf, sondern der Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Der Landesbetrieb war aber weder am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt, noch war er Gegenstand der Schmähkritik. Deshalb lehnte das Landgericht am 11. Mai 2016 die Berufungsklage als unzulässig ab. Gegen dieses zweitinstanzliche Urteil ist keine Berufung mehr möglich. Damit ist das Zivilverfahren gegen mich vollständig abgeschlossen. Die Rechtsanwaltskosten von 503,61 € für das Berufungsverfahren musste komplett die Gegenseite bezahlen.
Ich dokumentiere das Urteil der Vollständigkeit halber; die verzwickte Begründung des Urteils verstehen vermutlich nur Juristen. Diese jedoch werden vermutlich ihren Spaß daran haben.
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