Zivilprozess von Förster Markus Herber gegen Adrian

Urteil vom 5. Oktober 2015 durch das Amtsgericht Bottrop

Nachdem mein Rechtsanwalt Herr Beier Berufung eingelegt hatte, kam es am 31. August 2015 zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bottrop. Es war eine denkwürdige Veranstaltung, denn es war das erste Mal, dass ich vor einem Richter stand. Auch Herr Herber und sein Rechtsanwalt Herr Stemann waren erschienen. Zusätzlich saß auch der Justitiar des Landesbetriebs Wald und Holz, Herr Kranz, im Publikum.

Am 5. Oktober 2015 wurde das Urteil verkündet. Wenn man einen ganz schnellen Überblick haben will, wie ein Prozess ausgegangen ist, muss man sich anschauen, wer die Gerichtskosten trägt: In diesem Fall musste Herr Herber 3/4 und ich 1/4 zahlen. Von den sieben beklagten Aussagen ((siehe die Auflistung a – g im Versäumnisurteil, Seite 1 f.)) darf ich in Zukunft nur eine nicht mehr machen: Ich darf nicht mehr behaupten, Herr Herber erzähle Märchen und gemeine und hinterhältige Unwahrheiten. Und der Aprilscherz geht natürlich gar nicht.

Es lohnt sich aber, das Urteil ganz zu lesen – nicht nur, weil es das lange Verfahren noch einmal schön zusammenfasst, sondern auch und vor allem wegen der Entscheidungsgründe auf den Seiten 6, 7 und 8. Es ist das einzige Mal in den fünf Verfahren, die gegen mich wegen Beleidigung und übler Nachrede liefen, dass ein Urteil inhaltlich begründet wird: Richter Dr. Helf begründet, wann etwas eine Beleidigung ist und wann nicht.

Die Rechtsanwaltskosten von 925,23 € für das Zivilverfahren musste ich nur zur Hälfte bezahlen: 465,57 € musste die Gegenseite erstatten.

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