Zivilprozess von Förster Markus Herber gegen Adrian

Versäumnisurteil vom 5. Februar 2015 durch das Amtsgericht Bottrop

Am 22. Dezember 2014 verklagt mich Förster Markus Herber durch seinen Anwalt Oliver Stemann vor dem Amtsgericht Bottrop. Es geht wie auch beim Strafprozess und bei der Dienstaufsichtsbeschwerde wieder um den Aprilscherz und sieben weitere Aussagen über Herber, die ich in Zukunft gefälligst unterlassen soll. Daraufhin habe ich am 21. Januar 2015 einen Brief vom zuständigen Richter Dr. Helf mit der Bitte um Stellungnahme erhalten.

Das Dumme ist nur, dass ich diesen Brief überhaupt nicht zur Kenntnis genommen habe. Ich werde ihn geöffnet und gedacht haben, dass dies nur eines der vielen Schreiben sei, in dem ich über den Fortgang im Strafverfahren informiert werde. Schließlich waren die Anklagen ja praktisch deckungsgleich. Dass hier ein ganz neues Verfahren eingeleitet wird, das habe ich Dummbatz damals einfach nicht begriffen. Ich kannte den Unterschied zwischen einem Straf- und einem Zivilprozess gar nicht. Auch an meinen Rechtsanwalt Herrn Beier habe ich das Schreiben natürlich nicht weitergeleitet; ich ging davon aus, dass er automatisch eine Kopie erhalten hätte. Hatte er aber nicht.

Und so nahm das Unheil seinen Lauf. Am 5. Februar 2015 fällte Richter Dr. Helf ein sogenanntes Versäumnisurteil. Das wird immer dann gefällt, wenn der Beklagte es versäumt, Stellung zu beziehen. Ich hatte mich ja nicht gemeldet. Die Quittung für diese Blödheit bekam ich jetzt präsentiert:

Versaeumnisurteil_Adrian_Herber_1

Versaeumnisurteil_Adrian_Herber_2

Versaeumnisurteil_Adrian_Herber_3

Das Urteil folgte wortwörtlich den Forderungen von Förster Herber bzw. dessen Anwalt Stemann. Nichts davon hat sich Dr. Helf einfach so ausgedacht. Ordnungsgeld von 50.000 € und Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten bei Zuwiderhandlung – alle diese Dinge stammen aus der Klageschrift. Dr. Helf blieb auch gar nichts anderes übrig; Zivilverfahren laufen immer so ab. Meldet sich der Beklagte nicht, bekommt der Kläger recht. In allen Punkten.

Nur gut, dass gegen das Urteil ein Einspruch möglich war.

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