Strafprozess von Wald-und-Holz-NRW gegen Adrian

Vorladung des Polizeipräsidiums Recklinghausen vom 30. Juni 2014

Am 1. Juli 2014 lag ein Schreiben des Polizeipräsidiums Recklinghausen in meinem Briefkasten. Jetzt war es offiziell: Gegen mich wurde wegen Beleidigung von Förster Markus Herber ermittelt. Ich wurde vorgeladen:

Vorladung_Adrian_Herber_30_6_2014

Um welche Äußerungen es überhaupt ging, stand nicht in der Vorladung. Und als Privatperson hat man auch keine Möglichkeit, dies vorher zu erfahren. Denn Privatpersonen haben kein Recht auf Akteneinsicht. Deshalb wurde es jetzt höchste Zeit für einen Anwalt – in meinem Fall Herrn Beier aus Essen. Den Kontakt vermittelte  freundlicherweise ein Mitglied der Bürgerinitiative.

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